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Universitäten

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Die Aufnahme im UKSH

Für Ihre stationäre Aufnahme benötigen wir:

  • Verordnung der Krankenhausbehandlung (Einweisung)
  • Versicherungskarte

Für die Behandlung im UKSH unterschreiben Sie einen Behandlungsvertrag. Des Weiteren werden Ihnen nachstehende Formulare ausgehändigt, deren Erhalt Sie uns bestätigen.

Besteht für Sie kein Versicherungsschutz bei einer gesetzliche Krankenkasse oder bei einer privaten Krankenversicherung und Sie möchten sich behandeln lassen, ist vor Beginn der Behandlung eine Vorauszahlung für 10 Tage zu entrichten.

Patienten aus EU-Staaten:

Patienten aus einem EU-Staat müssen die Europäische Versicherungskarte vorlegen, um Anspruch auf alle Sachleistungen, die sich während des vorübergehenden Aufenthaltes in Deutschland als medizinisch notwendig erweisen, erhalten zu können.

Patienten, die zum Zweck der Behandlung nach Deutschland einreisen, müssen vor Beginn der Behandlung den Vordruck E 112 als Anspruchsnachweis vorlegen.

Patientenarmbänder

Alle stationären Patienten erhalten bei der Aufnahme ein Patienten-Identifikationsarmband.