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Wahlleistungen
Beim Abschluss des Behandlungsvertrages mit dem UKSH bieten wir Ihnen kostenpflichtige Wahlleistungen zusätzlich an:
- Unterbringung im Ein- bzw. Zweibettzimmer (abhängig von der freien Zimmerkapazität)
- Unterbringung einer Begleitperson (medizinisch nicht angeordnet)
- Wahlärztliche Leistungen
Sollten Sie wahlärztliche Leistungen wünschen, müssen Sie neben der Wahlleistungsvereinbarung mit dem UKSH zusätzlich eine gesonderte Vereinbarung mit den zur gesonderten Berechnung ihrer Leistungen berechtigten Ärzte abschließen. Bei der Inanspruchnahme der Wahlleistung „Ärztliche Leistung“ kann die Wahl nicht auf bestimmte Ärzte des Krankenhauses beschränkt werden.
Eine Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen erstreckt sich auf alle an der Behandlung des Patienten beteiligten Ärzte des Krankenhauses, einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses.
Bei einer Leistungserbringung außerhalb unseres Krankenhauses erfolgt die Berechnung durch den Leistungsträger. Die Unterbringung im Einbett bzw. Zweibettzimmer kann auch aus medizinischen Gründen erforderlich werden. In einem solchen Fall werden dem Patienten die „Mehrkosten“ nicht in Rechnung gestellt. Bei Interesse an den oben genannten Wahlleistungen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter aus der Aufnahme für Informationen gern zur Verfügung.
Bei der Aufnahme werden Sie im persönlichen Gespräch u. a. über die verschiedenen Möglichkeiten der Wahlleistungsvereinbarung, die ein Patient mit dem Universitätsklinikum abschließen kann, informiert. Da die privaten Krankenversicherungen heutzutage sehr viele unterschiedliche Tarife anbieten, sind unsere Mitarbeiter auf die korrekte Auskunft von Ihnen angewiesen.
Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass es allein in der Verantwortung des Patienten liegt, sich zu informieren, welche Leistungen von seiner Krankenkasse übernommen werden.
weitere Informationen unter: Krankenhauskosten

