Strukturierter Qualitätsbericht
Wir freuen uns, Ihnen den Strukturierten Qualitätsbericht gemäß § 137 SGB V für das Jahr 2010 vorstellen zu dürfen:
Strukturierte Qualitätsberichte gemäß § 137 SGB V :
Um hohe Transparenz zu gewährleisten, haben wir uns entschlossen, die Strukturierten Qualitätsberichte ab dem Berichtsjahr 2009 jährlich zu veröffentlichen - gesetzlich vorgeschrieben ist eine Frist von zwei Jahren. Wir sind verpflichtet, je einen Qualitätsbericht für den Campus Kiel und den Campus Lübeck zu erstellen. Um die gesamte Vielfalt unseres Leistungsspektrums nachvollziehen zu können, möchten wir Sie daher auf den jeweils anderen Qualitätsbericht verweisen.


