Die Landesregierung hat für das campusübergreifende Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) erstmals eine dauerhafte Sockelfinanzierung in Höhe von 970.000 Euro pro Jahr zur Vergütung für die den Strafverfolgungsbehörden zuzurechnenden Leistungen beschlossen. Vor dem Hintergrund dieses Beschlusses machte sich Kristin Alheit, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung, am heutigen Montag, 27. Februar 2017, ein Bild von der Arbeit des Instituts. „Die Finanzierung der Rechtsmedizin in Schleswig-Holstein ist mit knapp einer Million Euro jährlich gesichert und bleibt dem Land erhalten. Mit unserem Gesetz wird die Aufgabe ausdrücklich festgeschrieben“, sagte die Ministerin.
Prof. Dr. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des UKSH, sagte: „Bisher waren die Leistungen, die das Institut für Rechtsmedizin für die schleswig-holsteinische Justiz erbracht hat, nicht auskömmlich finanziert. Daher freuen wir uns sehr, dass die Landesregierung nun die hohe Bedeutung der Arbeit unseres Instituts in Kiel und Lübeck anerkennt. Mit einer funktionierenden, leistungsfähigen Rechtsmedizin erfüllt das UKSH eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe.“
Prof. Dr. Ulrich Stephani, Dekan der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, sagte: „Neben den Aufgaben, welche die Rechtsmedizin für die Strafverfolgungsbehörden und den Opferschutz des Landes übernimmt, leistet das Institut auch einen wichtigen Beitrag zur wissenschaftlichen Weiterentwicklung der forensischen Methoden z.B. in der Toxikologie und in der Molekulargenetik, und zwar aus kleinsten Spurenmengen. Durch die Ausbildung von Medizinstudierenden und die Weiterbildung im Fach Rechtsmedizin hat das Institut eine große Verantwortung für den medizinischen Nachwuchs. Dabei ist die auskömmliche finanzielle Ausstattung von hoher Bedeutung.“
„Dank dieser nun ausreichenden, jährlichen Grundausstattung und mehrerer einmaliger Zuwendungen in den vergangenen Jahren durch das Ministerium u.a. für Neuanschaffungen von Laborgeräten können wir von unseren beiden Standorten aus das Flächenland Schleswig-Holstein mit allen forensischen Leistungen verlässlich und auf sehr hohem Niveau versorgen“, sagte Prof. Dr. Johanna Preuß-Wössner, Direktorin des Instituts für Rechtsmedizin.
Das campusübergreifende Institut für Rechtsmedizin des UKSH mit seinen Standorten in Kiel und Lübeck bearbeitet medizinische und naturwissenschaftliche Fragestellungen, die überwiegend für die Rechtspflege von Bedeutung sind. Dabei erfüllt das Institut im Auftrag der schleswig-holsteinischen Justiz und Polizei eine wichtige Funktion bei zahlreichen rechtsmedizinischen Fragestellungen. Dazu zählen Obduktionen und weiterführende Untersuchungen, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder der Gesundheitsämter in Kiel bzw. Lübeck durchgeführt werden. Im Rahmen der Obduktionstätigkeit werden u. a. folgende Fragen beantwortet: Identität der Leiche, Todeszeitbestimmung und Klärung der Todesart und Todesursache, Fragen der Kausalität, Rekonstruktion von Unfällen (Verkehrsunfällen) und Tathergängen.
Im Bereich der Toxikologie wird durch die Experten gemäß den Richtlinien des Bundesgesundheitsamtes die Blutalkoholkonzentration bei auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmern und bei anderen Delikten bestimmt. Darüber hinaus werden Nachweise und Konzentrationsbestimmungen von illegalen Rauschmitteln (z.B. Amphetamine, Cannabis, Kokain, Ecstasy, Heroin, LSD u.a.), Arzneimittelwirkstoffen (z.B. Schlafmittel, Beruhigungsmittel, sonstige Psychopharmaka u.a.) und anderen organischen Lösungsmitteln erbracht. Das Institut ist außerdem an spurentechnischen Untersuchungen beteiligt. Dazu zählen unter anderem Vaterschaftstest-Abstammungsgutachten mittels DNA-Techniken sowie die Zuordnung von biologischen Material (Spuren, Blutproben, etc.) durch die Bestimmung genetisch fixierter Merkmale (Serologie, DNA).
Eine weitere wichtige Einrichtung des Instituts ist die Gewaltopferambulanz, die ebenfalls aus Mitteln des Ministeriums finanziert wird. Hier bietet das Institut für Rechtsmedizin in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern Opfern von Gewalt (z.B. häusliche Gewalt, sexuelle Gewalt, Kindesmisshandlung etc.), die sich zunächst nicht für eine Strafanzeige entscheiden können, eine unkomplizierte, zeitnahe und gerichtsverwertbare Dokumentation von Verletzungen sowie eine Spurensicherung an.
Neben den Leistungen, die das Institut für Behörden, Berufsgenossenschaften, Versicherungen oder Privatpersonen erbringt, erfüllt es auch Aufgaben in Forschung und Lehre. Dazu zählt u.a. die Weiterentwicklung wissenschaftlicher forensischer Methoden insbesondere in der Toxikologie (Vergiftungsnachweise, Nachweis neue Drogen) und in der Molekulargenetik (Identitätsbestimmungen) sowie die Ausbildung von Medizinstudierenden und Weiterbildung im Fach Rechtsmedizin.
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Prof. Dr. Johanna Preuß-Wössner (l.), Direktorin Institut für Rechtsmedizin, gab Ministerin Kristin Alheit, Prof. Dr. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender UKSH und Prof. Dr. Ulrich Stephani (r.), Dekan der Medizinischen Fakultät CAU, einen Einblick in die Institutsarbeit.
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