Der Landtag hat das von der Landesregierung vorgelegte „Gesetz zur Neuordnung der Hochschulmedizin“ am 24. Februar 2017 verabschiedet. Das Land Schleswig-Holstein stärkt hiermit die besonderen Aufgaben der Universitätsmedizin, indem es bessere Grundlagen für die wissenschaftliche, strukturelle und wirtschaftliche Zusammenarbeit der Partner schafft. Mit der ab 1. April 2017 greifenden Reform stellt das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) sicher, dass das Alleinstellungsmerkmal – der Dreiklang aus Forschung, Lehre und Krankenversorgung – aus einer Hand gesteuert werden kann. Zu diesem Zweck wird der Vorstand durch zwei hauptamtliche Vorstandsmitglieder für Forschung und Lehre gestärkt und eine Universitätsmedizinversammlung eingerichtet, die die Arbeit beider Hochschulmedizinstandorte koordiniert. Die Universitätsmedizinversammlung ersetzt den bisherigen Medizinausschuss.
Prof. Dr. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des UKSH, sagte: „Dem Vorsitzenden des Medizinausschusses, Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Konrad Müller-Hermelink, sowie den Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle danke ich für die geleistete Arbeit. Seit 2009 hat der Medizinausschuss die Interessen der CAU, UzL und des UKSH abgewogen und viele Aufgaben und Herausforderungen bewältigt.“
Neue Vorstandsmitglieder für Forschung und Lehre werden ab 1. April Prof. Dr. Ulrich Stephani, Dekan der Medizinischen Fakultät der CAU, und Prof. Dr. Thomas Münte, kommissarischer Vizepräsident Medizin und Vorsitzender des Senatsausschusses Medizin der UzL. Prof. Scholz dazu: „Prof. Stephani, Direktor unserer Kieler Klinik für Kinder und Jugendmedizin II, und Prof. Münte, Direktor unserer Lübecker Klinik für Neurologie, sind bundesweit anerkannte wissenschaftliche Experten. Ich schätze beide wegen ihrer Weitsicht bei schwierigen Entscheidungen und ihrem ausgleichenden Charakter. Ich freue mich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit, nachdem jetzt der Weg für die rechtliche und organisatorische Neuausrichtung des UKSH frei geworden ist.“ Das gemeinsame Ziel – die noch intensivere Zusammenarbeit zwischen Forschung, Lehre und Krankenversorgung einerseits sowie den Standorten Kiel und Lübeck andererseits – sei eine große Herausforderung, die man gemeinsam meistern wolle.
Das Gesetz im Wortlaut ist abrufbar unter:
www.landtag.ltsh.de/plenumonline/archiv/wp18/50/debatten/oa_17.html

Prof. Dr. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des UKSH, mit den neuen Mitgliedern des Vorstandes Prof. Dr. Ulrich Stephani (r.), Dekan der Medizinischen Fakultät der CAU, und Prof. Dr. Thomas Münte (l.), kommissarischer Vizepräsident Medizin und Vorsitzender des Senatsausschusses Medizin der UzL.
Bild in OriginalgrößeVerantwortlich für diese Presseinformation
Oliver Grieve, Pressesprecher des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein,
Mobil: 0173 4055 000, E-Mail: oliver.grieve@uksh.de
Campus Kiel
Arnold-Heller-Straße 3, 24105 Kiel,
Tel.: 0431 500-10700, Fax: 0431 500-10704
Campus Lübeck
Ratzeburger Allee 160, 23538 Lübeck,
Tel.: 0451 500-10700, Fax: 0451 500-10708