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UKSH und Universitäten fordern zukunftssichere Finanzierung der Universitätsmedizin in Schleswig-Holstein

Freitag, 31. März 2017

Jahrestagung Universitäre Medizin 2017 – Diskussion mit den Spitzen der Landtagsfraktionen

Mehr als hundert Führungskräfte des UKSH, der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) und der Sektion Medizin der Universität zu Lübeck (UzL) diskutierten mit den Fraktionsspitzen des Schleswig-Holsteinischen Landtages über die Frage: Was wollen die Parteien für die Universitätsmedizin im Lande tun?

Prof. Dr. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des UKSH, Prof. Dr. Ulrich Stephani, Dekan der Medizinischen Fakultät der CAU, und Prof. Dr. Thomas Münte, Vorsitzender des Senatsausschusses Medizin der UzL, mahnten, die Finanzierung der Universitätsmedizin nachhaltig zu sichern:

  • Der Systemfehler Landesbasisfallwert Schleswig-Holstein ist verantwortlich für eine der geringsten Vergütungen bundesweit bei gleicher Qualität in der Krankenversorgung. Hätte das UKSH in den vergangenen zwölf Jahren seine Gesundheitsleistungen in Rheinland-Pfalz abgerechnet, wären diese mit 406 Mio. Euro höher vergütet worden. Tatsächlich gibt es laut aktuellem Gutachten des Instituts für Weltwirtschaft (IfW) jedoch keine Rechtfertigung für einen derartig ungerechte Vergütung: Vergleichbare Lebenshaltenskosten, gleiche Preise für den Einkauf der Medizintechnik und dieselben Krankenkassenbeiträge in Kiel, Lübeck oder Mainz.

  • Im Rahmen der dualen Finanzierung müsste das Land alle Krankenhausbauten vollständig finanzieren. Das UKSH hat seit 2010 84 Mio. Euro über Kredite finanzieren müssen, die das Jahresergebnis mit Abschreibungen und Zinslasten mit mehr als acht Mio. Euro belasten. Das UKSH muss neben den kreditfinanzierten Maßnahmen auch den Baulichen Masterplan selbst finanzieren. Forderung ist, dass das Land die förderfähigen Investitionen zu 100 Prozent trägt, mindestens allerdings mit der gleichen Förderquote der anderen Krankenhäuser in Schleswig-Holstein mit rd. 74 Prozent, was etwa 440 Mio. Euro entspricht.

  • Die Absenkung des Landeszuschusses für Forschung und Lehre seit dem Jahr 2008 von über zehn Mio. Euro gefährdet mittelfristig die wissenschaftliche Qualität und behindert in zunehmendem Maße den Fortschritt einer innovativen Krankenversorgung. Angesichts steigender Tarife und Betriebskosten hätte der Landeszuschuss dementgegen jährlich angepasst werden müssen.

  • In Schleswig-Holstein bestehen für die stationäre Krankenversorgung 74 Krankenhäuser an 113 Standorten in privater, kirchlicher oder kommunaler Trägerschaft. Allein das UKSH mit dem Sicherstellungsauftrag für die Maximalversorgung – also der höchsten medizinischen Expertise – wird vom Land Schleswig-Holstein getragen. Das UKSH mit jährlich mehr als 100.000 stationären Patienten übernimmt ein Viertel aller Krankenhausleistungen im Land und stellt mit mehr als 1.700 Medizinern ein Viertel der gesamten stationären Ärzteschaft. Im Gegensatz zu anderen Trägern ist dem UKSH allerdings kein Stimmrecht in der Beteiligtenrunde des Gesundheitsministeriums zugestanden. Es bleibt so von wichtigen Entscheidungen in der Versorgungs- und Bettenplanung ausgeschlossen und nimmt dadurch erhebliche Wettbewerbsnachteile hin.

  • Das UKSH ist verpflichtet zu jeder Zeit alle Patienten aufzunehmen, die andere Krankenhäuser aus medizinischen Gründen nicht behandeln können oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht behandeln wollen. Dazu hält das UKSH das gesamte Spektrum der modernen Medizin 24/7 vor. Mit der Versorgung von 350.000 ambulanten Patienten übernimmt das UKSH auch im ambulanten Sektor eine hohe Verantwortung. Dieser Beitrag zur Sicherstellung verursacht ein Defizit von 26 Mio. Euro:
    a. aus der Versorgung ambulanter Notfälle,
    b. aus den Vorhaltekosten für Personal und Medizintechnik,
    c. durch die Hochschulambulanzen mit einer durchschnittlichen Vergütung von 71,68 Euro bei tatsächlichen Kosten von 188 Euro pro Fall.

Insgesamt stellt die Universitätsmedizin Schleswig-Holstein mit der Sicherstellung der Maximalversorgung nicht nur die höchste Versorgung für statistisch gesehen jeden sechsten Schleswig-Holsteiner sicher, sondern nimmt mit seiner internationalen wissenschaftlichen Expertise die Herausforderung des Kampfes gegen die Erkrankungen des 21. Jahrhunderts auf. Das UKSH stellt mit den Universitäten schon jetzt sicher, dass Krankheiten innovativ behandelt werden. Die Drittmittelerträge der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Kiel und Lübeck stiegen seit 2005 von 28,7 Mio. Euro auf 59,4 Mio. Euro in 2016 und haben sich damit mehr als verdoppelt.

Auch für die Ausstattung des Flächenlandes Schleswig-Holstein mit Ärztinnen und Ärzten spielt die Universitätsmedizin ein wichtige Rolle: Beide Universitäten bilden rund 3.600 angehende Mediziner aus. Sie sind der Nachwuchs, der sich in Schleswig-Holstein niederlässt und den Ärztemangel lindert. Die Hälfte aller Fachärzte im Land Schleswig-Holstein wird durch das UKSH weitergebildet.

Die Universitätsmedizin ist Innovationsmotor und Wertschöpfungsfaktor: 2015 erwirtschaftete der Konzern UKSH eine Bilanzsumme von 1,2 Mrd. Euro. Am UKSH arbeiten mehr als 13.000 Beschäftigte aus mehr als 110 Nationen. Allein die Lohnsteuer der Mitarbeiter des UKSH und der Tochtergesellschaften übersteigt um 80 Mio. Euro den jährlichen Landeszuschuss. Hinzu kommen die Beschaffung von Wirtschaftsgütern und Dienstleistungen. Die lokale und regionale Wertschöpfung des UKSH und seiner Mitarbeiter ist mit einem hohen dreistelligen Millionenbetrag zu bewerten. Das UKSH kooperiert mit einer Vielzahl von Playern in der Gesundheitswirtschaft – auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene. Weltkonzerne wie Dräger betreuen in Ausgründungen die UKSH-Medizintechnik mit einem Anlagenbestand von 350 Mio. Euro, oder wie Vamed die UKSH-IT mit einem der modernsten medizinischen Rechenzentren Europas.

Wie im europäischen Ausland und den USA sollten die besonderen Leistungen in der Universitätsmedizin auch finanziell gewürdigt werden.

Ergänzende Informationen stehen hier zum Download zur Verfügung.

Gäste und Gastgeber der Jahreskonferenz (v.l.): Dr. Heiner Garg (FDP), Eka von Kalben (Bündnis 90/Die Grünen), Prof. Dr. Thomas Münte (UKSH-Vorstand F+L), Ralf Stegner (SPD), Prof. Lohmann (Moderator), Prof. Dr. Jens Scholz (UKSH-Vorstandsvorsitzender), Daniel Günther (CDU), Prof. Dr. Ulrich Stephani (UKSH-Vorstand F+L) und Lars Harms (SSW).

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Verantwortlich für diese Presseinformation

Oliver Grieve, Pressesprecher des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein,
Mobil: 0173 4055 000, E-Mail: oliver.grieve@uksh.de

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