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Gewaltopferschutz – Gleichstellungsministerin Sütterlin-Waack informiert im UKSH über vertrauliche Spurensicherung

Donnerstag, 31. Januar 2019

Seit Juli 2015 fördert die schleswig-holsteinische Landesregierung die „vertrauliche Spurensicherung“, die mit ihrem niedrigschwelligen Angebot zum Aufbau und zur Weiterentwicklung verschiedener Strukturen des medizinischen Gewaltopferschutzes bei häuslicher/sexualisierter Gewalt und Kindesmisshandlung beiträgt. Schwerpunkt der vertraulichen Spurensicherung ist die Verbesserung der Dokumentation von Verletzungen und das Gewinnen forensischer Spuren nach häuslicher oder sexualisierter Gewalt bei Erwachsenen sowie die Möglichkeit zur Dokumentation und Interpretation von Verletzungen bei Kindern und Jugendlichen mit Verdacht auf Kindesmisshandlung/-missbrauch. Die von der Landesregierung damit beauftragten Leistungsträger sind die Institute für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) in Kiel und Lübeck und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE).

Um über den aktuellen Stand der vertraulichen Spurensicherung zu informieren, besuchte Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Gleichstellungsministerin des Landes Schleswig-Holstein, die heutige Veranstaltung am Institut für Rechtsmedizin am Campus Kiel des UKSH. „Die vertrauliche Spurensicherung kann keine Tat ungeschehen machen, aber sie kann den betroffenen Menschen helfen, das Geschehene zu verarbeiten und den oder die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen zu lassen – und zwar dann, wenn sie bereit dazu sind. Ich freue mich sehr, dass wir auch in diesem Jahr die beiden Leistungsträger mit der Umsetzung der vertraulichen Spurensicherung beauftragen konnten. Die 400.000 Euro, die das Land jährlich für die Umsetzung der vertraulichen Spurensicherung zur Verfügung stellt, sollen dieses niedrigschwellige Angebot weiterhin absichern. Mit der heutigen Veranstaltung wollen wir diese bedeutende Säule im Gerüst des Gewaltschutzes bzw. des Opferschutzes auch mehr in den Fokus der Öffentlichkeit rücken“, erklärte Sütterlin-Waack.

„Natürlich können unsere Ärzte und Rechtsmediziner nicht präventiv tätig werden, sie werden mit diesem Angebot leider keine Gewalttaten verhindern können. Dennoch leisten sie seit langem einen wichtigen Beitrag, um die Opfer gut zu versorgen und ihnen zu Rechtssicherheit zu verhelfen. Es ist wichtig und richtig, dass dieser Einsatz durch die Landesregierung unterstützt wird, damit die Leistungsträger und seine Partner diese Nothilfe dauerhaft leisten können“, sagte Prof. Dr. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des UKSH.

„Für Menschen, die Opfer von Gewalttaten geworden sind, ist es enorm wichtig, schnelle, diskrete und kompetente Unterstützung zu bekommen. Verletzungen akut zu dokumentieren und auf diese rechtssichere Dokumentation langfristig zurückgreifen zu können, verschafft den Opfern Zeit und hilft bei einer möglichen Beweisführung, auch, wenn die Opfer erst zu einem späteren Zeitpunkt bereit sind, sich gegenüber öffentlichen Hilfeeinrichtungen zu öffnen. Die vertrauliche Spurensicherung unterstützt zudem unsere ärztlichen Kollegen beispielsweise in der Notaufnahme oder in der Kinderklinik. Für sie ist es in den oft schwierigen Situationen, in denen sie einen Verdacht haben oder in denen bereits die Polizei oder Jugendämter involviert sind, eine große Hilfe, bei der Beurteilung von Verletzungen auf die Unterstützung von Experten zurückgreifen zu können“, sagte Prof. Dr. Johanna Preuß-Wössner, Institutsleitung der Rechtsmedizin des UKSH.

„Von Gewalt betroffene Menschen können mit diesem Projekt ortsnah und niederschwellig einen Zugang zu Hilfe und Beratung erhalten, um ihre Rechte – und damit ihre Glaubwürdigkeit – sichern zu können. Dokumentation und Spurensicherung kann ihnen ein sehr wichtiges Stück Autonomie und Entscheidungsfreiheit zurückgeben, ohne gleich in der aktuellen Traumasituation die mitunter schwierige Entscheidung für oder gegen eine polizeiliche Anzeige treffen zu müssen. Mit diesem Projekt können wir aber auch speziell zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen beitragen. Hier ist die Befunddokumentation mit rechtsmedizinischem Standard ein Angebot, das z.B. Interventionen durch Jugendämter oder Kinderschutzgruppen in Kliniken mitgestalten und absichern hilft“, sagt Dr. Axel Heinemann, Ltd. Oberarzt und Projektkoordinator am UKE.

Das UKSH ist für das Gebiet der kreisfreien Städte Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster sowie der Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, und Schleswig-Flensburg beauftragt. Das UKE ist zuständig für die Versorgung in den Kreisen Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum-Lauenburg. Durch diese Aufteilung kann in Schleswig-Holstein ein flächendeckendes Angebot hergestellt werden.

Die an den UKSH-Standorten in Kiel und Lübeck sowie am UKE eingerichteten rechtsmedizinischen Ambulanzen gewährleisten, dass im Rahmen der medizinischen (Erst-)Versorgung im UKSH/UKE oder in den rechtsmedizinischen Ambulanzen Kinder und Jugendliche mit einem unklaren Befund/Verdacht auf Misshandlung oder sexualisierte Gewalt zum Zwecke einer Verdachtsabklärung und Befundung der Gewalt vorgestellt werden können. Zudem bieten die Ambulanzen Frauen und Männern, die Opfer häuslicher oder sexualisierter Gewalt geworden sind, die Möglichkeit, auch ohne Strafanzeige kostenlos die Spuren der Gewalt sichern und die Verletzungsfolgen gerichtsfest dokumentieren zu lassen, damit diese in einem eventuellen Strafverfahren als Beweismittel zur Verfügung stehen. Die gewonnenen Spurenträger werden in den Instituten für Rechtsmedizin mehrjährig aufbewahrt.

„Darüber hinaus ist es Ziel der vertraulichen Spurensicherung, Ärztinnen und Ärzten externer Kliniken und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte so fortzubilden, konsiliarisch zu beraten und zu unterstützen, dass sie im Rahmen der medizinischen (Erst-)Versorgung Verdachtsfälle erkennen können und so in die Lage versetzt werden, forensische Maßnahmen einzuleiten oder umzusetzen, sowie Spuren rechtssicher dokumentieren können“, ergänzt Stefanie Klückmann, Projektkoordinatorin des UKSH.

Hierfür hat die Projektleitung ein Netz von Partnerkliniken und Kooperationspartnern etabliert, welches stetig erweitert wird, um die Möglichkeit der vertraulichen Spurensicherung auch im Rahmen der medizinischen Erstversorgung wohnortnah sicherzustellen.

Seit Projektstart im Juli 2015 wurden 736 Personen untersucht (2015: 57 Untersuchungen, 2016: 192, 2017: 222, 2018: 265), darunter 403 Fälle, in denen Kindern betroffen waren. Die deutliche Steigerung führen die Institute vor allem auf die wachsende Bekanntheit sowie auf den Ausbau der Strukturen zurück.

Für Rückfragen stehen zur Verfügung:

Institut für Rechtsmedizin

Direktion: Prof. Dr. med. Johanna Preuß-Wössner

Universitätsklinikum Hamburg- Eppendorf
Institut für Rechtsmedizin
Tel. 040 7410- 52127, E-Mail: ifrhh@uke.de

Sie setzen sich für den Schutz von Gewaltopfern ein (v.l.): Stefanie Klückmann (UKSH), Dr. Nadine Wilke-Schalhorst (UKSH), Antonia Fitzek, (UKE), Dr. Sandra Wilmes (UKE) , Dr. Daniela Fröb, Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Dr. Axel Heinemann (UKE) und Prof. Dr. Johanna Preuß-Wössner (UKSH).

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