Prof. Dr. Jan-Thorsten Gräsner, Direktor des Instituts für Rettungs- und Notfallmedizin (IRuN) des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH), wurde in den „Beratenden Ausschuss für Krisenfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit“ (Advisory Committee on Public Health Emergencies – ACPHE) der Europäischen Kommission berufen. Das Gremium wurde gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2022/2371 über ernste grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen neu eingerichtet.
Der ACPHE berät und unterstützt die Europäische Kommission im Falle eines grenzüberschreitenden Gesundheitsnotstands auf Ebene der Europäischen Union. Der Ausschuss bietet seine Expertise auf Anfrage der Kommission oder des Gesundheitsicherungsausschusses (Health Security Committee) der EU an und bewertet, ob eine Bedrohung als Gesundheitsnotstand auf Unionsebene eingestuft werden soll, wie auf einen solchen Notstand reagiert werden soll und wann die Anerkennung eines solchen Notstands wieder aufgehoben werden kann. Der Ausschuss verfolgt einen multisektoralen Ansatz mit Mitgliedern aus dem Gesundheitswesen, den Sozialdiensten und der Zivilgesellschaft, um eine umfassende, unabhängige und vielfältige Beratung zu gewährleisten.
Prof. Dr. Jan-Thorsten Gräsner hat sich durch seine langjährige Tätigkeit in der Notfallmedizin national und international einen Namen gemacht. Er leitet das Institut für Rettungs- und Notfallmedizin am UKSH seit dessen Gründung im Jahr 2015. Unter seiner Führung hat sich das IRuN zu einer der renommiertesten Einrichtungen Deutschlands auf diesem Gebiet entwickelt. Prof. Gräsner war maßgeblich an der Entwicklung des Deutschen Reanimationsregisters und der Erarbeitung des bundesweiten Kleeblattkonzeptes zur länderübergreifenden Verlegung von Intensivpatienten in Deutschland beteiligt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, darunter mit der Rudolf-Frey-Medaille der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI).
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Institut für Rettungs- und Notfallmedizin, Prof. Dr. Jan-Thorsten Gräsner
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Prof. Gräsner berät zukünftig die EU-Kommission bei Krisenfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit.
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