Die tariflichen Voraussetzungen für die Überleitung der Service Stern Nord GmbH (SSN) in das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) stehen nun endgültig fest. Die Gewerkschaft der Servicekräfte (GDS) und die Vertreter der SSN haben heute den finalen Tarifvertrag unterzeichnet und sich darin über noch offenen Punkte geeinigt. Ein erster Abschluss für die Überleitung war vor 1,5 Jahren vereinbart worden. Grundlage ist ein Landtagsbeschluss vom 22. Mai 2024.
Damit ist endgültig geregelt, unter welchen Bedingungen die Beschäftigten der SSN zum 1. Januar 2028 direkt beim UKSH angestellt werden und in den Tarifvertrag der Länder (TV‑L) übergehen. Neben der bereits vereinbarten höheren Vergütung umfasst dies nun unter anderem die Übernahme der Tarifsteigerungen des TV‑L bis zur Überleitung sowie eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40,0 auf 38,5 Stunden. Die SSN, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des UKSH, wird zum Stichtag aufgelöst.
„Mit dem nun abgeschlossenen Tarifvertrag schaffen wir Klarheit und Planungssicherheit für die Mitarbeitenden der Service Stern Nord auf dem Weg in das UKSH“, sagt Monika Alke, Geschäftsführerin der Service Stern Nord GmbH. „Gleichzeitig setzen wir den mit dem ersten Tarifabschluss begonnenen Prozess zur Angleichung an den TV‑L konsequent fort.“
Die SSN erbringt mit rund 2.100 Servicekräften nicht‑medizinische Dienstleistungen aus einer Hand für das UKSH, unter anderem in den Bereichen Verpflegung, Hauswirtschaft, Logistik, Aufbereitung von Medizinprodukten und Servicemanagement.
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V.l.: Petra Nissen (Geschäftsführung SSN), Nicole Hasenbein (Geschäftsführung SSN), Peter Pansegrau (Geschäftsführung SSN) und Monika Alke (Geschäftsführung SSN) unterzeicheten den Tarifvertrag mit Stephan Hofmann (Gewerkschaftssekretär GDS), Steffen Beckmann (Vorstandsvorsitzender GDS) und Sevilay Aytekin-Ates (stellv. Vorstandsvorsitzende GDS).
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