Angesichts des sich weiter ausbreitenden Coronavirus SARS-CoV-2 werden am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) mehrere moderne Verfahren vorgehalten, um bei Verdachtsfällen die Infektion im Schnellverfahren nachzuweisen. Ob eine Infektion vorliegt oder nicht, kann damit am Campus Kiel wie am Campus Lübeck am selben Tag getestet werden, an dem die Probe eingeht.
Neben dem Standardtest der Weltgesundheitsorganisation ist am UKSH ein hochspezifisches Bestätigungsverfahren verfügbar, das von den Centers of Disease Control and Prevention (CDC), einer Bundesbehörde des amerikanischen Gesundheitsministeriums, entwickelt wurde. Bei beiden Tests handelt es sich um sogenannte PCR-Verfahren, bei denen die Erbsubstanz der Viren nachgewiesen wird. "Eine dritte, automatisierte Methode, die den Nachweis von Viren auch bei einem sehr hohen Aufkommen von Proben erlaubt, ist in Vorbereitung und steht in Kürze ebenfalls zur Verfügung", sagt Prof. Dr. Ralf Junker, Ärztlicher Direktor des campusübergreifenden Diagnostikzentrums und Direktor des campusübergreifenden Instituts für Klinische Chemie.
Für Rückfragen steht zur Verfügung:
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Institut für Klinische Chemie,
Prof. Dr. Ralf Junker,
E-Mail: petra.schiesewitz@uksh.de
Institut für Klinische Molekularbiologie,
Prof. Dr. Philip Rosenstiel,
E-Mail: p.rosenstiel@mucosa.de
Institut für Klinische Molekularbiologie,
Prof. Dr. Andre Franke,
E-Mail: a.franke@mucosa.de
Verantwortlich für diese Presseinformation
Oliver Grieve
Pressesprecher des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein,
E-Mail: presse@uksh.de
Campus Kiel
Arnold-Heller-Straße 3, 24105 Kiel
Campus Lübeck
Ratzeburger Allee 160, 23538 Lübeck