Den rechtlichen Rahmen des UKSH definiert das Hochschulgesetz des Landes Schleswig-Holstein. In der Hauptsatzung des UKSH sind Struktur und Aufgaben des Klinikums im Einzelnen beschrieben.
Hochschulgesetz
Das Land Schleswig-Holstein hat zur Ordnung der Hochschulen, Universitäten und Fachhochschulen das "Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG)" erlassen. Ein Abschnitt befasst sich mit dem Klinikum.
Hauptsatzung
Die "Hauptsatzung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein - rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der Universität zu Lübeck" regelt u.a. die Rechtsfähigkeit, Gliederung und Wirtschaftsführung des Klinikums.