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Universelles Neugeborenen-Hörscreening in Schleswig-Holstein: erste Ergebnisse

Montag, 17. Juli 2006

Seit Dezember 2003 wird in Schleswig-Holstein flächendeckend ein universelles Neugeborenen-Hörscreening (UNHS-SH) für jährlich etwa 20.000 Neugeborene durchgeführt. Es handelt sich dabei um ein spezielles System der Vorsorgeuntersuchung des Hörens bei möglichst allen Neugeborenen. Damit sollen angeborene und bereits bei der Geburt vorhandene Schwerhörigkeiten sofort entdeckt und behandelt werden.
Das UNHS-SH wird durch Spenden und einen gemeinnützigen Förderverein finanziert und steht unter der Schirmherrschaft der zuständigen Ministerin der Landesregierung. Organisatoren sind die interdisziplinäre Arbeitsgruppe "UNHS-SH" an der Universität zu Lübeck sowie der Verein zur Förderung des Neugeborenenhörscreenings in Schleswig-Holstein gem. e.V.

Jetzt wurden die ersten Ergebnisse veröffentlicht: 26 der 27 Geburtskliniken und sämtliche Kinderkliniken in Schleswig-Holstein führten ein Screening durch. Dies umfasst 99.6 % aller Geburten. Außerdem konnten im aktuellen 12-Monatszeitraum 16 der statistisch erwarteten 20 schwerhörigen Säuglinge innerhalb der ersten 9 Lebensmonate mit Hörgeräten und der dazu gehörigen Frühförderung durch die Schule für Schwerhörige in Schleswig behandelt werden. Es wird erwartet, dass diese Kinder besser sprechen lernen und bessere Bildungschancen haben, als dies bisher möglich war.

"Ohne UNHS werden die Kinder durchschnittlich 2,5 Jahre alt, bis seit Geburt vorhandene Schwerhörigkeiten diagnostiziert und behandelt werden. Bis zu diesem Alter sind wichtige Hörentwicklungsschritte verpasst, die später auch mit maximaler Therapie nur noch unvollkommen aufgeholt werden können", sagt dazu Projektleiter Prof. Rainer Schönweiler, "Hier trifft weitgehend der Sinnspruch zu: "Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr". Deshalb sei man auch international zu der Auffassung gekommen, bei allen Neugeborenen Hörtests durchzuführen und in ein Qualitätssicherungssystem einzubinden.

In vielen hochentwickelten Ländern, zunehmend auch in Schwellenländern, gibt es daher ein universelles Neugeborenen-Hörscreening, zum großen Teil staatlich finanziert und obligat organisiert. In Deutschland ist eine bundesweite Regelung zwar in Aussicht gestellt, aber noch nicht verwirklicht. Da der Entscheidungsprozess schon einige Jahre dauert und die bisher abwartende Haltung von Experten als unverantwortlich angesehen wird, sind in einigen Bundesländern spendenfinanzierte, ehrenamtliche und freiwillige Hörscreeningsysteme entstanden, so auch das UNHS-SH in Schleswig-Holstein. Dabei ist das UNHS-SH das in Deutschland einzige interdisziplinär organisierte, qualitätskontrollierte und computergestützte System.

Für Rückfragen steht zur Verfügung:
Prof. Dr. med. Rainer Schönweiler
Abteilung für Phoniatrie und Pädaudiologie mit zentraler Meldestelle des UNHS-SH
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck
Ratzeburger Allee 160, D-23562 Lübeck
Tel.: +49-(0)451-500-3485
Fax: +49-(0)451-500-6792
E-Mail: rainer.schoenweiler@phoniatrie.uni-luebeck.de

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