Heute (19.05.2011) sind die Vertreter des UKSH und die Verhandlungskommission von ver.di in Lübeck zusammengekommen, um über die Fortführung des hauseigenen Tarifvertrages TV UKN zu verhandeln. Für die Vertreter des UKSH völlig überraschend hat ver.di bereits zu Beginn der zweiten Verhandlungsrunde die Tarifverhandlungen abgebrochen und will diese erst 2012 wieder aufnehmen.
„Wir sind der Auffassung, dass unser Angebot zukunftsfähige und verlässliche Strukturen für das UKSH und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschaffen hätte“, sagt Prof. Dr. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des UKSH. Der Verhandlungskommission von ver.di wurde eine konkrete Vergütungstabelle vorgelegt, die Entgeltsteigerungen für das Jahr 2011 mit deutlichen Erhöhungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am UKSH - insbesondere in den Pflegeberufen - vorsieht:
eine nach Dienstarten differenzierte Lohnsteigerung für 2011 von rund 1,5 % (mit einer Schwerpunktsetzung in den Pflegeberufen)
jährliche Lohnsteigerungen 2012 bis 2014, die nach Auffassung des UKSH die Inflationsrate für Deutschland mehr als ausgeglichen hätten
Erhöhung der Arbeitszeit für die Pflegeberufe auf 39,5 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich
Fortschreibung (nicht weitere Senkung) der bereits in den Vorjahren abgesenkten VBL-Beiträge bis 2013 sowie eine klare tarifliche Regelung, dass danach die Absenkung entfällt
Der Vorschlag des UKSH hätte dazu geführt, dass die Nettobezüge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter heute höher wären als ohne Absenkung der VBL. Zum Beispiel hätte eine Pflegekraft mit 15 Jahren Berufserfahrung im Jahresdurchschnitt ca. 45 Euro monatlich mehr Nettogehalt gehabt und erhält dafür lediglich ca. monatlich 5 Euro Altersversorgung durch die VBL weniger
keine Absenkung der Jahressonderzahlung, sondern eine Aufteilung in einen fixen und in einen ergebnisabhängigen Teil
„Dies ist ein faires Angebot und ist materiell mit den Tarifergebnissen des TVL und TVöD vergleichbar“, sagt Peter Pansegrau, Kaufmännischer Vorstand am UKSH. Die von ver.di geforderte Erhöhung von 7 % würde dazu führen, dass der UKSH-Tarifvertrag diese beiden Tarifverträge um fast 6 % übersteigt. Die Forderung von ver.di ist vor diesem Hintergrund nicht realistisch.
Das UKSH ist der Meinung, dass auch bei bestehender Friedenspflicht Verhandlungen möglich sind, und ist jederzeit bereit, an den Verhandlungstisch zurückzukehren.
Verantwortlich für diese Presseinformation
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Stabsstelle Integrierte Kommunikation
E-Mail: presse@uksh.de
Campus Kiel
Arnold-Heller-Straße 3, 24105 Kiel
Campus Lübeck
Ratzeburger Allee 160, 23538 Lübeck