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Covid-19 besser verstehen - klinische Obduktionen am UKSH

Dienstag, 26. Januar 2021

Am Institut für Pathologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH), Campus Kiel, werden Verstorbene aus ganz Schleswig-Holstein, die sich vor ihrem Tod mit dem Coronavirus angesteckt hatten, obduziert. Damit leistet das Institut einen wichtigen Beitrag dazu, die Krankheitsmechanismen von Covid-19 besser zu verstehen. Das schleswig-holsteinische Sozialministerium und mehrere Gesundheitsämter, insbesondere jenes der Stadt Lübeck, unterstützen die Durchführung dieser klinischen Obduktionen, deren Ergebnisse im Rahmen einer bundesweiten Initiative systematisch zusammengetragen werden.

Seit Beginn der Pandemie wurden am Campus Kiel 42 derartige Obduktionen vorgenommen, davon 32 Obduktionen während der derzeitigen zweiten Welle ab November. Eine wesentliche Erkenntnis daraus: „In den meisten Fällen sind die Menschen tatsächlich an den Folgen der Virusinfektion verstorben. Nur bei vier Personen fand sich keine Covid-19 assoziierte Todesursache“, sagt Prof. Dr. Christoph Röcken, Direktor des Instituts für Pathologie. Über 88 Prozent der Infizierten starben an einer Lungenentzündung. Auch Embolien, die das Virus überall im Körper verursacht, hatten in vielen Fällen zum Tod geführt. Diese Blutgerinnsel entstehen, weil SARS-CoV-2 die Zellen, die Blutplättchen herstellen, aktiviert.

Über 60 Prozent der Verstorbenen waren männlich, der jüngste der Obduzierten wurde 53 Jahre alt, der älteste 95 Jahre.

Die Erkenntnisse dienen der medizinischen Forschung, um auch seltenere Komplikationen der Krankheit zu finden und frühzeitig Erkenntnisse über die neue Variante zu sammeln. Aber sie helfen ebenso Angehörigen und den zuletzt behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Denn nur durch eine Obduktion lässt sich Gewissheit darüber erlangen, woran ein Mensch wirklich gestorben ist. „Nach der Obduktion rufen wir zum Beispiel die zuständige Hausärztin oder den Hausarzt an, um über alle Ergebnisse zu informieren. Durch diese Rückmeldung lernen sie über die Erkrankung dazu“, sagt Prof. Röcken. Das Sozialministerium übernimmt die Kosten der Obduktion. Eine Obduktion kann durchgeführt werden, wenn die Menschen selbst zu Lebzeiten zustimmen oder nach deren Tod die Angehörigen ihr Einverständnis geben.

Das UKSH beteiligt sich am Deutschen Forschungsnetzwerk Autopsien bei Pandemien (DEFEAT PANDEMIcs), einem Projekt des Netzwerks Universitätsmedizin. Dieses Netzwerk entstand durch einen Zusammenschluss der 34 deutschen Universitätsklinika in der Coronakrise. Im April 2020 wurde in diesem Rahmen ein Obduktionsregister eingerichtet, in dem Daten aus ganz Deutschland gesammelt und ausgewertet und Gewebeproben von an Covid-19 Verstorbenen aufbewahrt werden.

Für Rückfragen von Journalisten steht zur Verfügung:
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel
Institut für Pathologie, Prof. Dr. Christoph Röcken, Tel. 0431 500-15501, christoph.roecken@uksh.de 

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