Campus Kiel - Luftbild 2024_1240x200

PJ-Studierende am UKSH erhalten Aufwandsentschädigung - „Anerkennung des Beitrags unserer Studierenden“

Freitag, 28. April 2023

Studierende, die ihr Praktisches Jahr (PJ) am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) beginnen, erhalten mit Beginn des kommenden Tertials, ab 22. Mai 2023, eine Aufwandsentschädigung von 400 Euro pro Monat. Jährlich absolvieren mehr als 130 Studierende der Humanmedizin ein Praktisches Jahr am UKSH.

„Es war und ist uns wichtig, den Beitrag anzuerkennen, den die Studierenden in dieser letzten Phase ihres Studiums im UKSH leisten“, sagt Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jens Scholz, CEO des UKSH. „Uns liegt die Ausbildung angehender Ärztinnen und Ärzten am Herzen, deshalb investieren wir hier nicht nur unser Wissen und unsere Zeit, sondern bieten jetzt auch eine finanzielle Unterstützung.“ Ziel ist, durch eine höhere Zufriedenheit der angehenden Ärztinnen und Ärzte auch die Qualität in der Krankenversorgung und damit die Patientensicherheit weiter zu verbessern.

Als Anstalt öffentlichen Rechts ist das UKSH verpflichtet, seine Haushaltsmittel aus Steuergeldern und Krankenversicherungsbeiträgen nach den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu verausgaben. Da es derzeit keine gesetzliche Verpflichtung zur Vergütung von PJ-Leistungen gibt, konnte in den vergangenen Jahren keine Lösung gefunden werden.

Nach Vorgesprächen mit den Dekanaten, Vorstand und den Fachschaften diskutierten im Rahmen der Jahreskonferenz „Universitäre Medizin“ im Februar die Vorstände und Klinikdirektionen des UKSH die PJ-Vergütung noch einmal gemeinsam mit Medizinstudierenden. Im Nachgang konnte eine Klärung zur Vergütung erreicht werden. Alle Klinikdirektorinnen und -direktoren des UKSH in Kiel und Lübeck erklärten sich mit der Lösung einverstanden, entstehende Personalkosten auf die einzelnen Einheiten so umzulegen, dass dabei keine Mehrkosten im Haushalt entstehen.

„Wir wollen die besten Ärztinnen und Ärzte ausbilden und sie für die ärztliche Tätigkeit in Schleswig-Holstein gewinnen“, sagt Prof. Dr. Joachim Thiery, Dekan der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und Mitglied des Vorstands für Forschung und Lehre des UKSH. „Deshalb gehört zu guten Lernbedingungen auch, dass die praktische Ausbildung nicht durch Nebentätigkeiten für den Lebensunterhalt beeinträchtigt wird.“ „Hochwertige praktische Lehre bereitet auf die verantwortungsvolle Tätigkeit in der Patientenversorgung vor“, sagt Prof. Dr. Thomas Münte, Vizepräsident Medizin der Universität zu Lübeck und Vorstandsmitglied für Forschung und Lehre am UKSH. „Dies wollen wir auch durch eine Aufwandsentschädigung anerkennen.“

In diesem letzten, "Praktisches Jahr" genannten Abschnitt vor dem Studienabschluss erfolgt die Ausbildung anders als in den vorherigen Semestern ganztägig in einer Klinik oder Arztpraxis in der angeleiteten direkten Betreuung von Patientinnen und Patienten. Das Jahr wird in drei Tertiale verschiedener Fachdisziplinen zu je 16 Wochen unterteilt, die an unterschiedlichen Stellen in Deutschland und im Ausland absolviert werden können. Am UKSH erhalten nun Studierende ab dem ersten Tertial monatlich 400 Euro Aufwandsentschädigung. Diese löst die bisherigen Sachleistungen ab. 

In der geltenden PJ-Ordnung der Universitäten in Kiel und Lübeck für den letzten Pflichtabschnitt des Studiums ist geregelt, dass PJ-Studierende gänzlich in den Arbeitsablauf der Ausbildungseinrichtung eingebunden und integriert werden. Sie sollen in der Regel ganztägig an allen Wochenarbeitstagen im Krankenhaus anwesend sein. Den Studierenden soll ausreichend Zeit für die Vor- und Nachbereitung zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeitszeit orientiert sich an der tariflich festgesetzten Arbeitszeit der Ärztinnen und Ärzte und darf diese nicht überschreiten. Dieser abschließende Teil bereitet die Studierenden auf den konkreten Arbeitsalltag in einer Klinik oder einer Praxis vor. Sie übernehmen dabei noch keine eigene Verantwortung für zu erlernende ärztliche Tätigkeiten. Dies erfolgt erst nach dem Staatsexamen und der Erteilung der ärztlichen Berufserlaubnis (Approbation).

Verantwortlich für diese Presseinformation

Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Stabsstelle Integrierte Kommunikation
E-Mail: presse@uksh.de

Campus Kiel

Arnold-Heller-Straße 3, 24105 Kiel
Tel.: 0431 500-10 700

Campus Lübeck

Ratzeburger Allee 160, 23538 Lübeck
Tel.: 0451 500-10 700