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UKSH begrüßt Einigung von Bund und Ländern zur Krankenhausreform

Dienstag, 11. Juli 2023

Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) begrüßt den positiven Abschluss der Beratungen von Bund und Ländern zur Krankenhausreform. Leistungsgruppen, Vorhaltefinanzierung und Versorgungslevel sowie die überregionale Koordination durch Universitätsklinika sind die zentralen Bausteine der Reform. Sie werden maßgeblich dazu beitragen, die Qualität der Patientenversorgung in Schleswig-Holstein zu verbessern.

„Mit der Einigung zur Krankenhausreform ist der Weg frei für eine Versorgung, die sich den aktuellen Herausforderungen stellt und eine bessere Medizin für alle Patientinnen und Patienten ermöglicht. Wichtig ist jetzt, dass die Eckpunkte auch konsequent gesetzlich verankert und umgesetzt werden, damit Versorgungsangebote auf personell und technisch adäquat ausgestattete Kliniken konzentriert werden. Die Bedeutung des UKSH, wie der Universitätsklinika in Deutschland, für die regionale Koordination der Versorgung wird mit dem Beschlusspapier von Bund und Ländern anerkannt. Durch die Übernahme der Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben kann das UKSH regionale Strukturen weiter ausbauen und gemeinsam mit anderen Krankenhäusern die flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung gewährleisten. Es ist richtig, dass zur Finanzierung dieser wichtigen Aufgaben zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Auf dieser Basis lässt sich die Krankenhausstruktur zukunftsfest weiterentwickeln“, sagt Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jens Scholz, CEO des UKSH.

Das UKSH begrüßt zudem die Initiative des Bundes zur Einteilung von Krankenhäusern nach Versorgungsleveln. Dies wird zu mehr Transparenz und Orientierung für alle Bürgerinnen und Bürger führen. Gleichzeitig werden so auch Entwicklungsperspektiven für die Krankenhausstruktur aufgezeigt. Daher ist es richtig, dass Bund und Länder für den Transformationsprozess eine Verlängerung und Ergänzung des Krankenhausstrukturfonds vorsehen.

„Die Einführung von bundeseinheitlichen Leistungsgruppen wird die Versorgungsaufträge der einzelnen Häuser deutlich schärfen und die Krankenhausstrukturen bundesweit vergleichbarer machen. Dieses neue Planungsinstrument muss regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt werden. Klar muss sein: Weil über die Leistungsgruppen zukünftig die Vorhaltung finanziert wird, muss damit auch ein Versorgungsangebot 24/7 verbunden sein. Gleichzeitig müssen Anforderungen an die Strukturqualität mit Augenmaß getroffen werden, denn sie werden einen bürokratischen Prüfaufwand bedeuten. Das Ziel der Entbürokratisierung kann dennoch mit dieser Reform erreicht werden, wenn gleichzeitig bestehende Bürokratielasten, wie sie vor allem die Universitätsklinika beispielsweise mit G-BA-Richtlinien erleben, konsequent abgebaut werden“, sagt Prof. Scholz.

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Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jens Scholz, CEO des UKSH

Foto: UKSH

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