Neue Ära der Medizin: Viele Daten helfen vielen
Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) begrüßt ausdrücklich den aktuellen Kabinettsbeschluss zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes Schleswig-Holstein im Rahmen der Landesdatenstrategie. Mit der besseren Nutzbarbarmachung von Patientendaten wird das Land zum Innovationstreiber für Krankenversorgung und Wissenschaft. Bislang konnte medizinischer Fortschritt fast ausschließlich durch Studien erzielt werden, in denen Medikamente und Behandlungen an eigens dafür ausgewählten Probandinnen und Probanden erprobt wurden. Jetzt eröffnet die Landesregierung die Chance, große Datenmengen aus der Akutversorgung in den Krankenhäusern auszuwerten, um die Diagnostik und Therapie von Krankheiten zum Wohle der Betroffenen zu verbessern.
Aus der gezielten Analyse von Daten, die täglich in großem Umfang in die Informationssysteme der Krankenhäuser fließen, lassen sich wertvolle Schlüsse über die Ursachen und Folgen von Erkrankungen ziehen. Durch die geänderte Gesetzeslage können die Einflüsse von Genetik, Umwelt und Lebensstil auf die Krankheitsentstehung nun leichter nachvollzogen werden und die Wirksamkeit unterschiedlicher Behandlungsverfahren in der klinischen Praxis lässt sich besser und umfassender untersuchen. Schließlich reagieren nicht alle Patientinnen und Patienten mit derselben Diagnose auf alle Behandlungen gleich.
Oftmals unterscheidet sich das Krankheitsbild von Patientinnen und Patienten stark hinsichtlich Art und Schwere - wie zum Beispiel bei Krebs. Dank der Gesetzesänderung können Ärztinnen und Ärzte künftig die enormen Datenmengen in ihrer Klinik nutzen, um Behandlungen besser an die individuellen Voraussetzungen und Bedürfnisse der Betroffenen anzupassen. Außerdem wird diese Nutzung von „Big Data“ dem UKSH ermöglichen, neben der Behandlung akuter Erkrankungen auch effektive Vorsorgemaßnahmen zu entwickeln und in der Praxis anzubieten.
„Für unsere jährlich 500.000 Patientinnen und Patienten haben wir seit Jahren auf diese Chance gewartet und uns darauf vorbereitet“, sagt Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jens Scholz, CEO des UKSH. „Wir stehen bereit, eine neue Ära der Medizin in die Tat umzusetzen, sobald der schleswig-holsteinische Landtag das geänderte Gesetz auf den Weg bringt. Das Zusammenspiel von menschlicher Erfahrung und digitaler Kompetenz ermöglicht es der Universitätsmedizin außerdem, auch andere Krankenhäuser und Arztpraxen an diesem Fortschritt teilhaben zu lassen: Viele Daten werden vielen helfen.“
„Allein der jetzt mögliche Rückgriff auf 29 Millionen gut dokumentierter Bilddaten erlaubt schon eine enorme Steigerung der Diagnosesicherheit bei einzelnen Patientinnen und Patienten“, sagt Prof. Dr. Joachim Thiery, Dekan der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und Vorstandsmitglied für Forschung und Lehre des UKSH, Campus Kiel. „Der Erfahrungsschatz unserer Spezialistinnen und Spezialisten wird durch den Vergleich mit diesen Daten um ein Vielfaches erweitert – mit dem Ergebnis einer schnelleren, gezielteren und wirksameren Therapie.“
„Für die vier Millionen Menschen in Deutschland, die von einer seltenen Erkrankung betroffen sind, dauert der Weg zur richtigen Diagnose im Schnitt fünf Jahre“, ergänzt Prof. Dr. Thomas Münte, Vizepräsident Medizin der Universität zu Lübeck und Vorstandsmitglied für Forschung und Lehre, Campus Lübeck. „Gerade für diese Patientinnen und Patienten können Daten aus zurückliegenden Behandlungen helfen, ähnlich gelagerte Fälle zu identifizierten und so die Diagnostik im akuten Fall erheblich zu beschleunigen.“
Als Konsequenz der Gesetzesänderung können Versorgungsdaten künftig vom Medizinischen Datenintegrationszentrum des UKSH nach Pseudonymisierung durch einen Treuhänder gesetzeskonform für Forschung und Versorgung zugänglich gemacht werden.
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