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Begleitung von Patientinnen und Patienten zu geplanten Untersuchungen am UKSH wieder möglich

Freitag, 30. Juli 2021

Ab Montag, 2. August 2021, dürfen ambulante Patientinnen und Patienten und Personen, die einen Termin in den Ambulanzen und Tageskliniken des UKSH wahrnehmen, wieder begleitet werden.

Um die Abstandsregeln in allen Gebäuden und insbesondere in den Wartebereichen sicherstellen zu können, wird darum gebeten, die Anzahl der begleitenden Personen auf eine Person pro Patientin und Patient zu beschränken. In allen Gebäuden des UKSH gilt auch weiterhin die Pflicht, einen medizinischen Mund-Nasenschutz oder höherwertigere Maske zu tragen. 

Begleitpersonen und Besuchende müssen beim Betreten des UKSH einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test vorweisen, den eine zertifizierte Stelle bescheinigt hat und der in einem Zeitraum von 48 Stunden vor dem Besuch durchgeführt wurde.

Vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Besucherinnen und Besucher, bei denen die letzte vorgesehene Impfung mindestens 14 Tagen zurückliegt, sind davon ausgenommen, müssen aber ihren Impfstatus nachweisen. Genesene haben ihren aktuellen Status durch das Vorlegen der entsprechenden Dokumente nachzuweisen. Begleitpersonen und Besuchende müssen sich außerdem registrieren – am einfachsten vorab mit dem digitalen Zutrittsregister über die UKSH App oder über www.uksh.de. Eine Registrierung am Eingang des UKSH direkt vor dem Eintritt ist ebenfalls möglich.

Patientinnen und Patienten, die eine Ambulanz oder Tagesklinik aufsuchen möchten, werden gebeten, weiterhin ebenfalls durch einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test nachzuweisen, dass sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Der von einer zertifizierten Stelle bescheinigte Test sollte höchstens 48 Stunden vor dem Betreten des UKSH durchgeführt worden sein. Vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Patientinnen und Patienten, bei denen die letzte vorgesehene Impfung mindestens 14 Tagen zurückliegt, sind davon ausgenommen und sollten zum Termin ihren Impfstatus nachweisen. Genesene werden gebeten, ihren aktuellen Status durch Vorlage der entsprechenden Dokumente nachzuweisen.

Die bisherigen Regelungen für stationäre Patientinnen und Patienten bleiben bestehen. Besuche sind möglich in der Zeit von 15 bis 18 Uhr. Es wird darum gebeten, die Besuche wie bislang auf eine Stunde zu begrenzen.

Nach den aktuellen Regelungen können sich alle Bürgerinnen und Bürger in den Testzentren des UKSH am Campus Kiel und Campus Lübeck kostenfrei auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen („Bürgertests“). Für den Antigen-Schnelltest muss etwa eine halbe Stunde eingeplant werden. Das Corona-Testzentrum bietet auch die Möglichkeit zur Durchführung von kostenpflichtigen PCR-Testungen, die etwa für Reisen benötigt werden.

Weitere Informationen zu Besuchsregelungen, zum digitalen Zutrittsregister und zu den Angeboten der Testzentren sind zu finden unter www.uksh.de/corona.

Verantwortlich für diese Presseinformation

Oliver Grieve, Pressesprecher des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein,
Mobil: 0173 4055 000, E-Mail: oliver.grieve@uksh.de

Campus Kiel

Arnold-Heller-Straße 3, 24105 Kiel,
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