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UKSH und ver.di einigen sich zur Entlastung in der Pflege

Dienstag, 30. März 2021

Am 13. März vergangenen Jahres haben sich die Landesregierung, das UKSH und ver.di auf die Eckpunkte zur „Vereinbarung über die Entlastung und Stärkung der Beschäftigten am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein“ verständigt. In deren Mittelpunkt steht die Regelung der Besetzungen der einzelnen Stationen im Verhältnis zum Patientenaufkommen.

Diese Vereinbarung wurde in den vergangenen Monaten in redaktionellen Verhandlungen geeint und von ver.di und dem Vorstand des UKSH unterzeichnet. Dies bedeutet, dass die konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegesituation in beiderseitigem Sinne umgesetzt werden könnten. Bedingung für das Inkrafttreten ist die Zustimmung der örtlichen Nichtwissenschaftlichen Personalräte, des Nichtwissenschaftlichen Gesamtpersonalrats sowie der Betriebsräte der ZIP gGmbH und der UKSH Akademie. Wir hoffen auf eine zügige Zustimmung aller Gremien, damit die Umsetzung greifen kann.

„Wir haben gute und tragfähige Lösungen gefunden, Ausgleiche für besondere Belastungssituationen unserer Pflegekräfte und auch für unsere Mitarbeitenden im nicht-pflegerischen Bereich zu schaffen“, sagt Prof. Dr. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des UKSH. „Unser Dank gilt allen Beteiligten, die in vielen gemeinsamen Sitzungen konstruktiv an diesem Meilenstein für die weitere Verbesserung der Patientenversorgung durch Entlastung unserer Mitarbeitenden am UKSH gearbeitet haben.“

Ein Schwerpunkt ist die Regelung für das Konsequenzen-Management. Hier galt es zu definieren, wann und unter welchen Voraussetzungen Belastungssituationen entstehen, die mit einer Ausgleichsschicht vergolten werden. Dazu gibt es fest vereinbarte Besetzungen im Verhältnis zur Patientenbelegung, die bei Überschreitung aus besonderen Gründen als freie Tage angemeldet werden können. Damit schafft das UKSH bessere Arbeitsbedingungen als jedes andere Krankenhaus in Schleswig-Holstein. Hierzu sind unter anderem gemeinsam organisatorische Modelle entwickelt worden, die den Entlastungsausgleich regeln, die wiederum der Mitbestimmung der Personal- und Betriebsräte unterliegen. Das UKSH freut sich auf die Zustimmung der zuständigen Personal- und Betriebsräte.


Verantwortlich für diese Presseinformation

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