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Frauenförder- und Gleichstellungsplan UKSH

18.11.2021

In der EU verbessert sich die Gleichstellung von Frau und Mann nur minimal, im aktuellen EU Ranking liegt Deutschland auf Platz 10. Der größte Unterschied zwischen den Geschlechtern besteht weiterhin in der Besetzung von Führungspositionen. Mit der Corona Pandemie hat sich besonders die Ungleichheit bei unbezahlter Carearbeit (Haushalt, Kinder, häusliche Pflege) zu Lasten der Frauen verstärkt - das hat natürlich Auswirkungen auf ein Unternehmen wie das UKSH mit einem Frauenanteil von ca. 82 %.

2021 ist der zweite Frauenförder- und Gleichstellungsplan (FFGP) des UKSH in Kraft getreten- er gilt laut dem Gleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein für jeweils vier Jahre. Mittlerweile blickt das UKSH auf gut zwölf Jahre engagierte Gleichstellungsarbeit zurück.  Gleichstellung „machen“ nicht Einzelne. Sie kann nur durch das  enge Zusammenwirken aller relevanten Bereiche und Personen im UKSH und den Tochtergesellschaften gelingen, denen unsere gleichstellungsorientierte Weiterentwicklung ein echtes Anliegen ist. Die besondere Herausforderung bleibt: Chancengleichheit zu verbessern beim Maximalversorger, der 24/7 der bestmöglichen Versorgung von Patient*innen anstrebt.

Geschlechtergerechtigkeit am UKSH heißt: Frauen und Männer haben die gleiche berufliche Entwicklungsmöglichkeit, um  Krankenversorgung, Forschung und Lehre, Wissenschaft sowie Verwaltung zu gestalten. Identifizierte strukturelle Hemmnisse müssen durch entsprechende Maßnahmen abgebaut werden. Und:  eine gerechte Entfaltung aller Geschlechter ist auch immer eine Verbesserung der Versorgungsqualität.

Was hat sich in vier Jahren geändert? Die umfangreiche Zahlenanalyse zeigt z.B. die Erhöhung des Anteils von Frauen im oberärztlichen Bereich auf 30 %.  Parität von Führungspositionen mit Frauen und Männern ist die Zielvorgabe für 2024. Verschiedene Ansätze sollen eine gleichstellungsorientierte Personalentwicklung für den wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Bereich sichern.

Zukünftig liegt ein Augenmerk, neben dem weiteren Ausbau von Maßnahmen zur besserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf, auf dem eingehenden Schutz vor Gewalt und sexualisierter Diskriminierung und Belästigung. Entsprechende Schulungen und eine Richtlinie unterstützen Beschäftigte vor allem im Bereich der Krankenversorgung und Verwaltung und sind wichtige Instrumente zur Verbesserung von Chancengleichheit.

Erstmals gilt der FFGP auch für alle Tochtergesellschaften des UKSH, natürlich gibt es hier ausdifferenzierte Schwerpunkte.

Frauenförder- und Gleichstellungsplan (FFGP) des UKSH [PDF]

Haben Sie Impulse oder Anregungen? Melden Sie sich damit sehr gerne im Dezernat Personal bei der strategischen Personalentwicklung, dort wird der Bericht erstellt- oder direkt bei der Gleichstellungsbeauftragten!