Rechtliche Grundlagen

Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die jeweilige Dienststelle bei der Frauenförderung und der Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes. Sie berät in gleichstellungsrelevanten Fragen und steht allen nichtwissenschaftlichen und wissenschaftlichen Mitarbeitenden des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein und deren Töchter als Ansprechperson in allen Fragen rund um die Gleichstellung zur Verfügung.

Auch ist sie an allen personellen und organisatorischen Maßnahmen beteiligt, die die Gleichstellung betreffen, wie zum Beispiel durch die

  • Beteiligung am gesamten Bewerbungsverfahren von der Ausschreibung bis zur Einstellung,

  • Beteiligung bei allen personellen Maßnahmen (Arbeitszeitänderung, Entfristung, ...),

  • Beteiligung bei Kündigungen,

  • Beteiligung bei der Arbeitszeitgestaltung und

  • Beteiligung bei sozialen, baulichen und organisatorischen Maßnahmen.

Damit die Gleichstellungsbeauftragte ihre Aufgaben unabhängig wahrnehmen kann, ist ihr vom Gesetz eine fachliche Weisungsfreiheit eingeräumt.

Rechtliche Grundlage ist das Gleichstellungsgesetz SH sowie das Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG)

.Für Belange der Forschung und Lehre sind die Gleichstellungsbeauftragten der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel sowie der Medizinischen Fakultät und die Gleichstellungsbeauftragten der Universität zu Lübeck zuständig: