Alle Beschäftigten haben ein Recht darauf, frei von Diskriminierung zu leben, zu arbeiten und zu lernen.
Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist der Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, sexueller Identität und ethnischer Herkunft verankert.
Wenn Sie sich benachteiligt fühlen, können Sie bei der AGG Beschwerdestelle des UKSH eine Beschwerde einreichen, die geprüft werden muss. Das Ergebnis ist Ihnen mitzuteilen.
Insbesondere bei Benachteiligung aufgrund des Geschlechts können Sie sich neben der AGG Beschwerdestelle auch immer an uns, das Team der Gleichstellungsbeauftragten, wenden.
Häufig empfiehlt es sich vor dem Einreichen einer offiziellen Beschwerde zunächst mit uns vertraulich zu sprechen und über die nächsten möglichen Schritte gemeinsam zu beraten. So können wir Sie bestmöglich in dem Rahmen, den Sie sich wünschen, unterstützen und begleiten.
Auch die Antidiskrimierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein hilft und berät bei Diskriminierung.
Weiterführende Informationen und Materialien finden Sie ebenso auf den Intranetseiten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Unser Team
Wir beraten Sie gern!
Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Donnerstag zwischen 08.00 und 17.00 Uhr sowie am Freitag in der Zeit von 08.00-15.00 Uhr. Per Email erreichen Sie das Team der Gleichstellungsbeauftragten unter gleichstellungsbeauftragte@uksh.de
Selbstverständlich können Sie auch einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren.
Wir behandeln Ihre Anliegen stets vertraulich.


Tanja Heim


