Der Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz gehört zu den gesetzlichen Aufgaben eines Arbeitsgebers. Die Gleichstellungsbeauftragte und ihr Team unterstützen bei der Erfüllung dieser Aufgabe.
Sexuelle Belästigung ist verboten und kommt in vielen Erscheinungsarten vor:
Belästigung durch Sprüche und Aussagen (verbal)
Belästigung durch Zeigen oder Schauen (non-verbal)
Körperliche Belästigung oder Gewalt (physisch)
Psychische Gewalt (z. B. durch Kontrollanrufe)
Digitale Gewalt (z.B. beleidigende Kommentare in sozialen Medien)
Für sexuelle Belästigung gibt es niemals eine Rechtfertigung. Die betroffene Person trägt keine (Mit-) Schuld!
Wenn Sie Opfer sexueller Belästigung geworden sind, können Sie sich immer vertraulich an uns wenden. Weiterführende Schritte werden nur durchgeführt, wenn Sie dem zustimmen und dies wünschen. Dies gilt auch für all diejenigen, die etwas beobachtet haben und helfen möchten.
Ebenso sind wir präventiv tätig und führen z.B. Informationsveranstaltungen und Workshops zum Thema durch.
Unser Team


Tanja Heim



Leoni Alice Greb, B.A.
Hilfe – extern
Flyer – Infomaterialien zum Download
Gerne senden wir Ihnen bei Bedarf weiteres Informationsmaterial - auch von externen Beratungsstellen - zu. Schreiben Sie an gleichstellungsbeauftragte@uksh.de