Im UKSH werden viele schwerstkranke Patienten behandelt. Nicht selten stellen sich im Verlauf der Therapie und am möglichen Lebensende ethische Fragen. Ist die Beatmung abzustellen? Soll ein individueller Heilversuch unternommen werden? Die klinische Ethikberatung soll helfen, ethische Probleme, die sich im Kontext der Patientenversorgung stellen, in lösungsorientierter Weise zu reflektieren und ggf. gemeinsam Handlungsempfehlungen zu entwickeln.
Die Klinischen Ethikkomitees stehen an beiden Standorten des UKSH dem ärztlichen Personal bei der Durchführung von individuellen Heilversuchen beratend zur Seite. Die Abgrenzung zwischen einem individuellen Heilversuch und der medizinischen Forschung am Menschen kann dabei in Einzelfällen schwierig sein.
Daher haben führende Vertreterinnen und Vertreter der Klinischen Ethikkomitees des UKSH beider Campi sowie der Ethik-Kommission der Universität zu Lübeck und der Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel eine Orientierungshilfe erstellt. Diese soll bei der Einschätzung helfen, ob es sich bei einem geplanten Erprobungshandeln um ein Forschungsvorhaben am Menschen oder einen individuellen Heilversuch handelt. Darüber hinaus werden bestehende ethische und rechtliche Anforderungen bei der Durchführung eines individuellen Heilversuches expliziert und die Zuständigkeiten von Ethikkommission und Klinischem Ethikkomitee präzisiert.
Orientierungshilfe: Individueller Heilversuch - Medizinische Forschung am Menschen [pdf]