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Hinweise für das behandelnde Team

Das Intensivtagebuch

Das Intensivtagebuch ist ein Tagebuch, das von Angehörigen und Pflegenden bei Patientinnen und Patienten während der Zeit einer Bewusstseinsstörung von ≥ 3 Tagen geschrieben wird. Patientinnen und Patienten können das Tagebuch später lesen und die Erfahrungen dadurch besser verarbeiten. Tagebücher senken das Risiko für Posttraumatische Belastungsstörungen, Angst und Depression und helfen auch den Angehörigen, die Situation besser zu bewältigen.

Aufgrund der Arbeitsbelastung kommt das Fachpflegepersonal kaum noch dazu, Tagebücher zu schreiben. Tagebücher sind auch sinnvoll, wenn sie primär von Angehörigen geschrieben werden.

Seit 2022 liegen nun auf fast allen Intensivstationen Intensivtagebücher aus, damit Angehörige sie nutzen können. Die leeren Tagebücher sind im Wartebereich ausgelegt und liegen auch auf Station. Bitte sprechen Sie auch die Angehörigen von Patientinnen und Patienten an, auf die die Indikation zutreffen kann und bieten Sie ein Tagebuch an.

Sollten Sie selbst im Tagebuch mitschreiben, so berücksichtigen Sie dabei:

Der Schreibstil ist, als würde man Patientinnen und Patienten direkt ansprechen

Jeder Eintrag beinhaltet direkte Anrede, Datum und Unterschrift, ggf. werden kulturelle Aspekte berücksichtigt.

„Moin Herr Meier, heute ist der 3. September 2021
(… weitere Beschreibung von Ereignissen…)
(… weitere Beschreibung vom Zustand der Patientin/des Patienten …)
(… weitere Beschreibung der Umgebung/Kommunikation/Besuchen…)
(… weitere Beschreibung von Meilensteinen…)
Pflegefachfrau Erika Musterfrau“

Ins Intensivtagebuch gehören nicht:

  • Diagnosen oder Nebendiagnosen wg. prinzipieller Schweigepflicht, aber Laiendiagnosen, soweit erforderlich:
    - Ja: „Wegen der Lungenentzündung haben wir Sie auf den Bauch gedreht“
    - Nein: „Wir haben zufällig herausgefunden, dass Sie HIV positiv sind!“

  • Prognosen („es wird Ihnen morgen besser gehen“

  • Beleidigende Formulierungen („Sie sehen heute echt daneben aus“)

  • Juristisch fragwürdige Formulierungen („ich habe Sie heute aus dem Bett fallen lassen“)

Fotos

Prinzipiell ist es nicht gestattet, Fotos von nicht einwilligungsfähigen Patientinnen und Patienten zu machen. In den meisten Studien haben Patientinnen und Patienten aber Fotos begrüßt. Solange die Angehörigen nicht die rechtliche Vormundschaft, bzw. Betreuung und das Recht zur Erstellung von Bildmaterial haben und einwilligen, sollten keine Fotos gemacht werden. Sobald Patientinnen und Patienten wieder wach und geschäftsfähig sind, können sie um ihr Einverständnis gebeten werden und sofern sie zustimmen, Fotos gemacht werden.

Wenn Fotos mit Einverständnis gemacht werden, sollte darauf geachtet werden, dass Patientinnen und Patienten nicht alleine darauf zu sehen sind, sondern: mit den Angehörigen zusammen, mit der Physiotherapie auf der Bettkante, mit Pflegenden und Daumen hoch usw. Auch bei diesen Personen muss selbstverständlich eine Einwilligung für das Foto und dessen Weitergabe eingeholt werden.

Aufbewahrung

Das Tagebuch wird von Angehörigen geschrieben und kann von ihnen mitgenommen und zuhause aufbewahrt werden. Wenn das Tagebuch auch von Pflegenden und anderen mitgeschrieben wird, sollte das Tagebuch in unmittelbarer Nähe liegen („am Bett“), damit nur diejenigen Personen das Tagebuch sehen, lesen und darin schreiben können, die mit den Patientinnen und Patienten in Verbindung stehen und die Patientinnen und Patienten das Tagebuch dann auch sicher erhalten.

Kontakt

PD Dr. rer. hum. biol. Peter Nydahl, BScN, MScN

Pflegeforschung UKSH, angegliedert an den Vorstand für Krankenpflege und Patientenservice
Pflegewissenschaftler, Krankenpfleger, Praxisanleiter, Kurs- und Weiterbildungsleiter für Basale Stimulation, Pflegeexperte Menschen im Wachkoma

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