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Elektronische Patientenakte für alle

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentraler Baustein der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland. Sie ermöglicht es, medizinische Informationen wie z.B. Arztbriefe sicher und übersichtlich an einem Ort zu bündeln. So kann die ePA dazu beitragen, die Versorgung besser zu koordinieren und transparenter zu gestalten.

Gesetzlich Versicherte erhalten die ePA in der Regel über ihre Krankenkasse, sofern sie dem nicht widersprochen haben.

Auch das UKSH bereitet sich auf die Nutzung der ePA vor und startet schrittweise in die praktische Erprobung. Ziel ist es, die ePA perspektivisch in die klinischen Abläufe zu integrieren und Erfahrungen im Umgang mit der neuen digitalen Anwendung zu sammeln.

Für die vollständige Nutzung der ePA im UKSH bitten wir um etwas Geduld. Diese Information wird aktualisiert, sobald die ePA-Nutzung im gesamten UKSH möglich ist.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur „ePA für alle“

Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert. - Letzte Änderung30.1.2026

Warum wurde die ePA eingeführt?

Ziel ist es, dass in der elektronischen Patientenakte alle wichtigen Diagnosen, Labor-Befunde, Abrechnungsdaten der Krankenkasse und Rezepte gespeichert sind. So sollen alle Patientinnen und Patienten einen besseren Überblick über ihre eigenen Gesundheitsdaten erhalten.

Wer hat eine ePA?

Jede und jeder gesetzlich Versicherte erhält eine ePA durch die eigene Krankenkasse, sofern die oder der Versicherte nicht aktiv widersprochen hat. Auch gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche bekommen eine ePA. Bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres liegt das Widerspruchsrecht dafür bei den Sorgeberechtigten. Mit Vollendung des 15. Lebensjahres entscheiden Jugendliche selbst, ob sie eine ePA haben möchten.

Private Krankenkassen sind derzeit nicht verpflichtet, ihren Versicherten eine ePA zur Verfügung zu stellen. Das UKSH wird zunächst ausschließlich die ePAs der gesetzlichen versicherten Patientinnen und Patienten befüllen.

Wie kann ich der Nutzung der ePA widersprechen?

Der Widerspruch muss bei der eigenen Krankenkasse hinterlegt werden. Ein allgemeiner Widerspruch gegen die ePA ist im UKSH nicht möglich.

In der ePA-App können individuelle Einstellungen erfolgen.

Brauche ich eine PIN für meine ePA?

Für die Nutzung der ePA braucht man keine PIN. Die ePA wird beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte in der Patientenaufnahme automatisch für 90 Tage für das UKSH freigeschaltet. Eine PIN benötigt man bei den meisten Krankenkassen, um die persönliche ePA-App auf dem Smartphone einzurichten. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Ist die Nutzung der ePA kostenlos?

Ja, die Nutzung der ePA ist kostenlos für die Patientinnen und Patienten.

Ist für die Nutzung zwingend ein Smartphone erforderlich?

Nein, nicht unbedingt. Die Befüllung der ePA funktioniert über die eingestellten Daten der Ärztinnen und Ärzte über die Telematikinfrastruktur. Direkten Zugriff auf die eigene ePA hat man durch die einzelnen Apps der unterschiedlichen Krankenkassen. Je nach Krankenkasse kann man jedoch Vertrauenspersonen benennen, die die ePA vertretend managen dürfen. Die Krankenkassen stellen Ombudsstellen, in denen Anpassungen ohne Smartphone vorgenommen werden können.

Kann ich den Zugang zu meinen ePA-Daten auch länger als 90 Tage freischalten?

Ja. Wir empfehlen unseren Patientinnen und Patienten, das UKSH unbegrenzt für diesen Zugang freizuschalten, gerade wenn eine Behandlung länger dauern könnte oder das Klinikum mehrfach aufgesucht werden muss. Die unbegrenzte Freischaltung kann jederzeit wieder beendet werden. Dabei kann zum Beispiel auch die Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse helfen.

Was wird in der ePA gespeichert?

Zunächst können in der ePA nur eine begrenzte Zahl von Datentypen gespeichert werden, etwa Arztbriefe oder eRezepte, jedoch zum Beispiel noch keine radiologischen Bilder.

Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten verweisen wir auf die Patienteninformationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) (gemäß §§ 346, 347, 348 SGB V), die durch die deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Verfügung gestellt werden.

Was ist der Unterschied zwischen dem elektronischen Medikationsplan (eMP) und der elektronischen Medikationsliste (eML) in der ePA?

Der Unterschied liegt vor allem in Ziel, Struktur, Zugriff und Verantwortung. Der elektronische Medikationsplan (eMP) enthält wichtige Informationen zu Dauermedikation, Dosierung und Einnahmefrequenz. Die elektronische Medikationsliste (eML) dagegen ist eine Liste aller je verschriebenen eRezepte.

Was ist der Unterschied zwischen dem Patientenportal Mein UKSH und der ePA?

An wen kann ich mich bei Fragen zur ePA oder zur ePA-App wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.