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Ethikkommission oder Ethikkomitee?

Die Bezeichnungen Ethikkommission und Ethikkomitee werden häufig synonym verwendet, was in der Praxis gelegentlich zu Verwirrung führt.

Ethikkommission

Ethikkommissionen sind primär dafür zuständig, Forschungsvorhaben auf ihre ethische Vertretbarkeit hin zu prüfen und zu genehmigen. Sie beurteilen, ob Studien, insbesondere im medizinischen Bereich, den ethischen Standards entsprechen und das Wohl der Teilnehmenden gewährleistet ist. Dabei berücksichtigen sie auch Datenschutzbestimmungen und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben.

Ethikkomitee

Ethikkomitees hingegen beraten im klinischen Alltag über ethische Fragestellungen, die bei der Behandlung und Pflege von Patient:innen auftreten. Sie unterstützen zudem das medizinische Personal und Angehörige bei schwierigen Entscheidungen, die durch die moderne Medizin entstehen. Diese Beratungen zielen darauf ab, moralische Konflikte zu klären und eine ausgewogene Entscheidung zu fördern.

Individuelle Heilversuche

Bei der Durchführung von individuellen Heilversuchen können die Grenzen zwischen ethischen Forschungsfragen und konkreten ethischen Fragen bei der Durchführung der Behandlung verschwimmen und es kann zu konkreten Abgrenzungsfragen kommen.

Daher haben führende Vertreterinnen und Vertreter der Klinischen Ethikkomitees des UKSH sowie der Ethik-Kommission der Universität zu Lübeck und der Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel eine Orientierungshilfe erstellt. Diese soll bei der Einschätzung helfen, ob es sich bei einem geplanten Erprobungshandeln um ein Forschungsvorhaben am Menschen oder einen individuellen Heilversuch handelt. Darüber hinaus werden bestehende ethische und rechtliche Anforderungen bei der Durchführung eines individuellen Heilversuches expliziert und die Zuständigkeiten von Ethikkommission und Klinischem Ethikkomitee präzisiert.   

Die Handreichung finden Sie hier:

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