Was ist eine ethische Fallbesprechung?
Wenn im Verlauf einer Behandlung ethische Fragestellungen oder auch Konflikte in der weiteren Vorgehensweise auftreten, dann kann es hilfreich sein, diese im Rahmen einer ethischen Fallbesprechung zu erörtern. Es sollen alle Standpunkte der Beteiligten aus ihrer jeweiligen Sicht gesagt und verstanden werden, so dass möglichst eine Lösung der Fragestellung bzw. des Konflikts im Sinne des Patienten gefunden wird.
An einer ethischen Fallbesprechung nehmen die behandelnden Ärzte, Pflegende und andere Mitglieder des Behandlungsteams einer Patientin/eines Patienten teil. Außerdem sollten die gesetzlichen Vertreter/-innen und ggf. auch der Patient/die Patientin selbst sowie An- oder Zugehörige dabei sein. Moderiert wird eine Fallbesprechung von einem oder mehreren KEK-Mitgliedern, die nicht zum Behandlungsteam gehören.
Weitere Informationen finden Sie auch im Flyer:
Anfragen an das KEK
Anfragen zur ethischen Fallbesprechung können von den an der Behandlung beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des UKSH, Patientinnen und Patienten sowie deren Vertretern oder Angehörigen gestellt werden.
Schicken Sie am besten eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular, wir melden uns spätestens am nächsten Werktag zurück, um das weitere Vorgehen zu besprechen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte telefonisch direkt an ein KEK-Mitglied. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich behandelt.
Geschäftsführung
Assistenz
Montags bis Freitags von 7.30 bis 15.00 Uhr
E-Mail: kek.luebeck@uksh.de