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FFP2-Maskenpflicht im UKSH

Montag, 17. Januar 2022

Zum Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeitenden verschärft das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) ab sofort die Regeln zur Maskenpflicht.

Patientinnen und Patienten, Besuchende, Begleitpersonen, Handwerkerinnen und Handwerker sowie alle weiteren Personen, die das Klinikum als Externe aufsuchen, müssen in allen Gebäuden des UKSH in Kiel und Lübeck eine FFP2-Maske tragen. Die genannten Personen müssen eigene Masken mitbringen.

In den Wartebereichen der Ambulanzen ist es nicht erlaubt, zu essen oder zu trinken.


Verantwortlich für diese Presseinformation

Oliver Grieve

Pressesprecher des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein,
E-Mail: presse@uksh.de

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