Montag, 17. Januar 2022
Zum Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeitenden verschärft das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) ab sofort die Regeln zur Maskenpflicht.
Patientinnen und Patienten, Besuchende, Begleitpersonen, Handwerkerinnen und Handwerker sowie alle weiteren Personen, die das Klinikum als Externe aufsuchen, müssen in allen Gebäuden des UKSH in Kiel und Lübeck eine FFP2-Maske tragen. Die genannten Personen müssen eigene Masken mitbringen.
In den Wartebereichen der Ambulanzen ist es nicht erlaubt, zu essen oder zu trinken.
Verantwortlich für diese Presseinformation
Oliver Grieve
Pressesprecher des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein,
E-Mail: presse@uksh.de
Campus Kiel
Arnold-Heller-Straße 3, 24105 Kiel
Campus Lübeck
Ratzeburger Allee 160, 23538 Lübeck