Nach erfolgreicher Erprobung der elektronischen Patientenakte (ePA) sollen alle Praxen und Krankenhäuser bundesweit mit der notwendigen Technik ausgestattet werden.
Erst wenn dies auch im UKSH umgesetzt ist, können Ärztinnen und Ärzte an beiden Standorten die ePA der Patientinnen und Patienten mit aktuellen Behandlungsdaten befüllen und vorhandene Dokumente wie Arztbriefe oder Befunde einsehen.
Wann genau das möglich sein wird, ist noch offen.
Die gesetzlichen Krankenkassen richten derzeit für alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, automatisch eine ePA ein. Ansprechpartnerin bei Fragen zur ePA ist die jeweilige Krankenkasse.
Das UKSH bittet alle, die bereits eine ePA besitzen, um noch etwas Geduld.
Diese Information wird aktualisiert, sobald die ePA-Nutzung im UKSH möglich ist.