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Dienstag, 06. Juli 2010

"Wir haben Verständnis für das Anliegen der Universität zu Lübeck", erklärt Professor Dr. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des UK S-H, "aber das Präsidium der Universität zu Lübeck verlangt jetzt, dass die vermeintliche Rettung des Medizinstudienganges in Lübeck vom UK S-H bezahlt wird." Das Lübecker Alternativkonzept sieht die Reduzierung der Studentenzahlen vor - nicht nur in der eigenen medizinischen Fakultät, sondern auch in der medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Da aber die Studentenzahlen unmittelbar mit der Bettenkapazität des UK S-H zusammenhängen, würde ein solcher Rettungsversuch des Medizinstudienganges in Lübeck von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des UK S-H getragen werden müssen. Eine Reduzierung der Bettenzahl bedeutet einen massiven Einnahmeverlust - Folge ist, dass auch beim Personal gespart werden müsste.

In dem Alternativkonzept der Universität zu Lübeck wird zudem das Modell einer personenbezogenen Kapazitätsbegrenzung vorgestellt. Dieses Konzept ist bereits mehrfach zwischen beiden medizinischen Fakultäten erörtert worden. Hierbei wurde einvernehmlich festgestellt, dass eine personenbezogene Kapazitätsbegrenzung nicht sachgerecht ist. Die Trennung zwischen Universitätspersonal mit Aufgaben in Forschung und Lehre sowie reinem Klinikpersonal ist nicht sinnvoll, da sie die Möglichkeiten der wissenschaftlichen Qualifikation begrenzt und die wesentlichen Voraussetzungen für die Ausbildung von Hochschulmedizinern verhindert. Es ist geradezu ein Markenzeichen des UK S-H, dass die Forschung direkt in die Krankenversorgung einfließt. Wer hier trennt, schadet den Patienten. "Wenn sich die Universität zu Lübeck mit ihrem Papier durchsetzen sollte, würde der dringend notwendige bauliche Masterplan des UK S-H, der die Zukunftsfähigkeit des UK S-H sichern soll, nicht mehr umsetzbar sein", ergänzt Professor Dr. Scholz. Hierzu hat der Vorstand des Universitätsklinikums dem Wissenschaftsministerium ein eigenes Konzept vorgelegt.  "Wir sind  sicher, dass wir mit diesem Modell die 450 Millionen Euro erwirtschaften können, die für die Verwirklichung des Anteils der Krankenversorgung des baulichen Masterplanes notwendig sind", unterstreicht Professor Dr. Scholz. Die Umsetzung des UK S-H-Konzeptes ist - so die Überzeugung des Vorstandes - eine realistische Möglichkeit, das UK S-H als einzigen medizinischen Maximalversorger und größten öffentlichen Arbeitgebers des Landes weiterhin in öffentlicher Trägerschaft zu halten.

Dass das UK S-H zwischenzeitlich auch wirtschaftlich erfolgreich ist, zeigt die jüngste Entwicklung der Fallzahlen. Die Patientenzahlen am UK S-H steigen kontinuierlich. Im ersten Halbjahr 2010 wurden 47.500 Patienten stationär behandelt, im Vorjahreszeitraum waren es noch 46.000. Um den steigenden Bedarf aufzufangen, hat das UK S-H bereits Schritte in Form von baulichen Modernisierungen und Erweiterungen eingeleitet. Nachdem das UK S-H bereits im Geschäftsjahr 2009 erfolgreich war, ist es in 2010 auf einem guten Weg, die angestrebte schwarze Null zu erreichen. Umso positiver ist dies angesichts der gesetzlichen Rahmenbestimmungen zu bewerten, durch die das UK S-H nach dem vorgeschriebenen Vergütungssystem nach wie vor die geringsten Entgelte aller Universitätsklinika in Deutschland für gleiche Leistungen erhält.

Kleinteilige Lösungen, wie sie die Universität zu Lübeck zur eigenen Rettung realisiert haben möchte, sind in der Krankenversorgung nicht mehr zeitgemäß und auch nicht wirtschaftlich. Heute müssen Synergien gehoben und Netzwerke gebildet werden. Bemerkenswert ist, dass das Präsidium der Universität zu Lübeck ein Geheimpapier entwickelt und Gesprächsangebote nicht angenommen hat. Nun sollen nach dem Alternativkonzept diejenigen zur Kasse gebeten werden, mit denen das Präsidium zuvor nicht gesprochen hat. Der Vorstand des UK S-H bedauert dies.

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