Gemeinsame Pressemitteilung

Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) und die gesetzlichen Krankenkassen in Schleswig-Holstein haben sich über eine Sonderzahlung für den zusätzlichen Aufwand des Klinikums im Zu-sammenhang mit der EHEC-Epidemie im vergangenen Jahr verständigt. Das UKSH erhält einmalig einen Pauschalbetrag in Höhe von 1,5 Millionen Euro.
Die Krankenkassen würdigen damit die professionelle und engagierte Leistung des UKSH in dieser Ausnahmesituation. Damals wurden 300 EHEC- und HUS-Patienten vom einzigen Maximalversorger Schleswig-Holsteins erfolgreich behandelt. Ärzte und Pflegekräfte waren über Wochen Tag und Nacht im Einsatz.
Die nun vereinbarte Zahlung ist eine freiwillige Leistung der Krankenkassen, denn das vom Gesetzgeber vorgegebene Abrechungssystem von Krankenhausbehand-lungen über Fallpauschalen sieht die Abgeltung von zusätzlichen Aufwendungen nicht vor. Die Einigung ist das Ergebnis eines konstruktiven Dialogs und beweist, dass die Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein funktioniert. Die Krankenkassen haben entsprechende Vereinbarungen auch mit den Schwerpunktkrankenhäusern im Land getroffen, die wegen der EHEC-Epidemie ebenfalls Mehraufwendungen hatten.
Für Kosten der länderübergreifenden Krise, die nicht von der GKV getragen werden können, ist jetzt eine Lösung durch die Politik gefordert. Es darf nicht sein, dass nur die Gemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten und die betroffenen Kranken-häuser die Kosten einer Epidemie tragen müssen, die die gesamte Gesellschaft betrifft.
Ansprechpartner:
Verband der Ersatzkassen e. V. | AOK NORDWEST | UKSH |
Verantwortlich für diese Presseinformation
Oliver Grieve, Pressesprecher des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein,
Mobil: 0173 4055 000, E-Mail: oliver.grieve@uksh.de
Campus Kiel
Arnold-Heller-Straße 3, 24105 Kiel,
Tel.: 0431 500-10700, Fax: 0431 500-10704
Campus Lübeck
Ratzeburger Allee 160, 23538 Lübeck,
Tel.: 0451 500-10700, Fax: 0451 500-10708