Neuer Leitfaden bietet Hilfestellung für familienfreundliche Personalpolitik – Allgemeine Chirurgie am Campus Lübeck ist Pilotklinik
Für Chirurginnen (in Weiterbildung) stellt eine Schwangerschaft oft eine größere Unterbrechung ihrer operativen Tätigkeit (und somit Weiterbildung) dar. Häufig wird ein Tätigkeitsverbot seitens des Arbeitgebers geradezu automatisch auf der Basis des Mutterschutzgesetzes ausgesprochen. Dies führt nicht selten zum Nichtbekanntgeben der Schwangerschaft seitens der Ärztinnen. Gerade in der Frühschwangerschaft ist aber das werdende Kind besonders verwundbar für Infektionen und Gefahrstoffe. Initiiert durch das Projekt FamSurg möchte das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) die Grundlage schaffen, den Kinderwunsch der Mitarbeiterin unter anderem mit dem Wunsch nach zeitlich annehmbarer Weiterbildung zu verbinden.
„Das Thema ist angesichts des zunehmenden Fachärztemangels hochaktuell“, sagt Prof. Dr. Tobias Keck, Leiter des Projektes FamSurg und Direktor der Klinik für Allgemeine Chirurgie am Campus Lübeck. „Zudem ist dies von besonderer Bedeutung, da die Weiterbildungszeit zusammen mit der so genannten Rush-Hour des Lebens und somit der Familiengründungsphase fällt. Es ist daher wichtig, entsprechende Regelungen festzusetzen, um Unsicherheiten aufzulösen und vorschnelle Beschäftigungsverbote zu vermeiden.“
Im Rahmen des Projektes FamSurg ist die Klinik für Allgemeine Chirurgie am UKSH, Campus Lübeck, als Pilotklinik bestrebt, den Anteil von Chirurginnen durch die Etablierung familienfreundlicher Maßnahmen und Strukturen weiter zu erhöhen und zu festigen. Dazu wurde unter anderem der Leitfaden „Schwanger in der Chirurgie“ entwickelt. Er soll dazu dienen, einen Überblick über bestehende Ansprüche und Möglichkeiten für die Arbeit im OP zu geben, und dazu anregen, das Berufsleben bzw. den beruflichen Wiedereinstieg nach der Geburt des Kindes frühzeitig zu planen. Gleichzeitig soll der Leitfaden eine Hilfestellung sein, sich der Herausforderung einer familienfreundlichen und am Lebenslauf orientierten Personalpolitik in der Chirurgie zu stellen und den Dialog zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin zu fördern. Dafür bietet der Leitfaden neben allgemeinen rechtlichen Informationen und der einzuhaltenden Vorgehensweise bei Schwangerschaft einen Überblick über Einsatzmöglichkeiten im OP-Bereich.
„Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass eine Tätigkeit im OP während der Schwangerschaft auf Freiwilligkeit beruht und nur nach individueller Gefährdungsbeurteilung durch den betriebsärztlichen Dienst und entsprechenden Gesundheitszustand der Chirurgin möglich ist“, sagt Prof. Keck. „Schließlich geht es vor allem darum, für alle Beteiligten die optimale Lösung und eine gute Balance zwischen beruflicher Herausforderung und Familienplanung zu finden.“
Veranstaltungshinweis
Der Leitfaden wird im Rahmen der Veranstaltung „Schwanger in der Chirurgie – so kann es gehen“ am Donnerstag, 19. März 2015, von 15 bis 18 Uhr vorgestellt und durch Vertreterinnen und Vertreter aus Anästhesie, Betriebsärztlichen Dienst, Dezernat Personal, Berufsverband, Pflege sowie den Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutiert.
Veranstaltungsort: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, Zentralklinikum, Ratzeburger Allee 160, 23538 Lübeck, Seminarraum S3b
Um Anmeldung per E-Mail an luebeck@transfergendermed.de wird gebeten.
Für Rückfragen steht zur Verfügung:
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck
Klinik für Allgemeine Chirurgie
Projekt FamSurg/TransferGenderMed, Sarah Prediger
Tel.: 0451 500-4381, E-Mail: sarah.prediger@uksh.de
Oliver Grieve, Pressesprecher des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein,
Mobil: 0173 4055 000, E-Mail: oliver.grieve@uksh.de
- Campus Kiel, Arnold-Heller-Straße 3, 24105 Kiel,
Tel.: 0431 500-10700, Fax: 0431 500-10704 - Campus Lübeck, Ratzeburger Allee 160, 23538 Lübeck,
Tel.: 0451 500-10700, Fax: 0451 500-10708