Das UKSH hält sein Versprechen, die von seinem Eigentümer, dem Land Schleswig-Holstein, geforderte operative „schwarze Null“ in 2017 zu erreichen. Dies ist die Voraussetzung, damit dem UKSH die Last der Altschulden in Höhe von 325,2 Mio. Euro schrittweise erlassen wird. Allerdings reicht der Schuldenschnitt nicht, um das UKSH im Wettbewerb zu sichern. Tatsache ist, dass allen anderen Krankenhäusern die Investitionskosten von der öffentlichen Hand zum Großteil erstattet werden. Das UKSH fordert für seine Patienten und Mitarbeiter die Ungleichbehandlung zu beenden:
1. Klage des Landes gegen die Benachteiligung der schleswig-holsteinischen Krankenhäuser im Landesbasisfallwert
Das UKSH musste seit 2005 einen Verlust von 406,3 Mio. Euro aufgrund der bundesweit niedrigsten Vergütung bei gleicher Qualität und gleichen Kosten gegenüber dem Standort Rheinland-Pfalz hinnehmen. Für die daraus resultierende Benachteiligung schleswig-holsteinischer Patienten liegen auch nach dem Gutachten des Instituts für Weltwirtschaft vom März 2017 keine sachlichen Gründe vor.
2. Investive Gleichstellung des UKSH mit den schleswig-holsteinischen Krankenhäusern
Als einziges Klinikum sichert das UKSH die Maximalversorgung und erbringt besondere Leistungen im Aufgabenverbund von Forschung und Lehre. Trotzdem ist das UKSH gehalten, seine Baukosten in Höhe von 604 Mio. Euro über Kredite zu finanzieren. Demgegenüber erhalten alle anderen Krankenhäuser vom Land eine finanzielle Kompensation von durchschnittlich 73,4%. Eine Refinanzierung der Baukosten für das UKSH, die sich an dieser Förderquote orientiert, würde 444 Mio. Euro betragen. Ein zusätzlicher, jährlicher Förderbetrag von 50 Mio. Euro sichert das UKSH ab.
Das UKSH dankt dem Präsidenten des Bundes der Steuerzahler, für seine Einsicht in die Notwendigkeit der Sicherstellung der universitären Spitzenmedizin und stimmt Herrn Dr. Altmann in seinen zwei wesentlichen Forderungen aus seiner Presseinformation 8/2017 zu:
1. „Das UKSH muss vollständig von seinen Altschulden befreit werden. Diese können in den Landeshaushalt übernommen werden, weil das Land deutlich günstigere Kreditzinsen zu zahlen hat als das UKSH selbst.“
2. „Das Klinikum braucht aus dem Landeshaushalt einen festen jährlichen Betriebszuschuss, um darüber die Investitionen in Neubau sowie Unterhaltung der Gebäude und Anlagen zu finanzieren. Nach unserer Schätzung sollte dieser jährliche Zuschuss eine Größenordnung von 30 bis 50 Mio. Euro umfassen. An-gesichts der hervorragenden Haushaltssituation ist ein solcher Betrag problemlos zu leisten. Eine Krankenversorgung auf Maximalniveau sicherzustellen, muss es den Steuerzahlern wert sein, diesen Betrag jährlich aufzubringen.“
Die Patienten und Mitarbeiter des UKSH erhoffen sich, von der künftigen Landesregierung, dass die Ungleichbehandlungen beendet werden.
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Oliver Grieve, Pressesprecher des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein,
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