Professorin Katrin Hertrampf, Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Medizinische Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) und Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH), wurde als Mitglied in den Expertenbeirat unter Leitung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe berufen. Der Expertenbeitrat berät den Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bei der Begutachtung von Anträgen für eine Förderung aus dem Innovationsfonds. Die Berufung erfolgte auf Grundlage eines nationalen Vorschlagsverfahrens. Unter den insgesamt zehn Mitgliedern im Expertenbeirat ist sie die einzige Vertreterin aus dem Bereich Zahnmedizin.
Der G-BA legt Richtlinien für den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen fest. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstärkungsgesetz), das im Sommer 2015 in Kraft getreten ist, wurde der Innovationsfonds eingerichtet. Bis 2019 fördert der Bund daraus neue Versorgungsmodelle, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, sowie die Versorgungsforschung mit jährlich 300 Millionen Euro. Ziel ist es, die Versorgung von Patientinnen und Patienten langfristig zu verbessern.
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Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Prof. Katrin Hertrampf
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