UKSH gratuliert Ministerin Alheit für Länder-Initiative
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Entschließungsantrag der Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hessen zur Verbesserung der Finanzsituation der Universitätsklinika verabschiedet.
Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, sich bis Anfang Oktober 2016 für finanzielle Verbesserungen der Universitätsklinika und Maximalversorger einzusetzen. Hintergrund ist die schleppende Umsetzung der Regelungen aus den jüngsten Gesundheitsreformen.
„Ministerin Alheit hat erkannt, dass die Umsetzung der jüngsten Krankenhausreformen einen energischen Schub erfordern, wenn Verbesserungen bei den Patienten ankommen sollen“, sagt Prof. Dr. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des UKSH, „jetzt hat sie mit dem Mehrheitsvotum der Länder erreicht, dass sich die Bundesregierung mit der Verbesserung der Universitätsklinika befassen muss.“
Der Beschluss des Antrags im Bundesrat kommt für die Patienten in Schleswig-Holstein rechtzeitig: Das UKSH verantwortet als einziges Krankenhaus im Land die medizinische Maximalversorgung und ist damit Garant für die Behandlung der am schwersten erkrankten Menschen im Land. Jährlich versorgen fast 2000 Ärzte und Wissenschaftler sowie mehr als 3.500 Pflegekräfte eine halbe Millionen Patienten – jeden sechsten Schleswig-Holsteiner. Von rund 100 Krankenhäusern erbringen die zwei UKSH-Campi Kiel und Lübeck 25 Prozent der gesamten Krankenhausleistungen bei höchsten Fallschweregraden. Der durchschnittliche Fallschweregrad liegt dabei um ein Drittel höher als bei den Grund-, Regel- und Schwerpunkt-Krankenhäusern. Das UKSH generierte 2015 eine Bilanzsumme von rd. 1.17 Mrd. Euro.
„Alleinstellungsmerkmal der Universitätsmedizin ist das Zusammenspiel von Krankenversorgung, Forschung und Lehre mit dem Effekt, dass wissenschaftliche Erkenntnisse direkt in die Krankenversorgung einfließen“, sagt Prof. Scholz, „gemeinsam mit den Universitäten zu Kiel und Lübeck stellen wir uns den Herausforderungen der Medizin des 21. Jahrhunderts mit der Etablierung innovativer sowie interdisziplinärer und individualisierter Diagnostik und Therapie. Gerade zur rechten Zeit hat Ministerin Alheit dafür gesorgt, dass unser Innovations- und Wirtschaftsmotor zukunftsfähig läuft“.
Beispielsweise steht die vom Bundesgesundheitsministerium vorgesehene Öffnung der Hochschulambulanzen für neue Patientengruppen und die damit in Aussicht gestellte finanzielle Verbesserung um 265 Mio. Euro derzeit vor dem Scheitern, da die Selbstverwaltungspartner sich nicht einigen können. Das UKSH ist Garant einer 24/7-Notfallversorgung mit dem gesamten Spektrum der modernen Medizin und versorgt mit den sogenannten „Extremkostenfällen“ diejenigen Patienten, die andere Krankenhäuser nicht versorgen können oder wollen. Dafür investiert das UKSH jährlich Summen in zweistelliger Millionenhöhe, die durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht refinanziert werden. Jüngst durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vorgesehene Verbesserungen für die ständige Betriebsbereitschaft und den überproportional hohen Anteil besonders aufwendigenr und teurer Behandlungen in Hochschulkliniken sind von der Selbstverwaltung – gegen den politischen Willen – ebenfalls bislang blockiert worden.
„Jetzt ist der Bund in der Pflicht, die zunehmend bedeutende Rolle der Universitätsklinika für die Versorgung der Menschen anzuerkennen,“, sagt Prof. Scholz, „schließlich steht auch das UKSH im internationalen Wettbewerb mit den besten Köpfen – und vier Jahre Wartezeit bis zur nächsten Gesundheitsreform sind keine Option.“
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