Gesetzliche Qualitätssicherung

Der Gemeinsame Bundesausschuss legt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen fest, in welchen Leistungsbereichen bundesweit konkrete Angaben zur Qualität von Strukturen und Prozessen in den Krankenhäusern sowie auch zur Qualität jeder einzelnen Behandlung gemacht werden müssen. Hierbei werden strengste Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen beachtet, die gewährleisten, dass keine Rückschlüsse auf die Identität der Patienten und Patientinnen gezogen werden können.

Es werden derzeit (2023) Parameter der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität bundesweit in insgesamt 15 Qualitätssicherungsverfahren in neun Versorgungsbereichen erhoben und ausgewertet. Als Maximalversorger ist das UKSH in all diesen Leistungsbereichen aktiv:

Viszeralchirurgie

  • Cholezystektomie (Gallenblasenentfernung)

Gefäßchirurgie

  • Karotis-Revaskularisation (Wiederherstellung bzw. Verbesserung des Blutflusses in verengten Halsschlagadern)

Hygiene und Infektionsmanagement

  • Ambulant erworbene Pneumonie (Lungenentzündung)

  • Vermeidung nosokomialer Infektionen/postoperative Wundinfektionen (Vermeidung und Behandlung von Infektionen nach Operationen)

Kardiologie und Herzchirurgie

  • Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren

  • Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (Herzkatheteruntersuchungen)

  • Koronarchirurgie und Eingriffe an Herzklappen (Operationen an Herzkranzgefäßen und Herzklappen)

Transplantationsmedizin und Nierenersatztherapie

  • Transplantationsmedizin (Leber-, Lungen- und Herztransplantationen sowie Implantationen von Herzunterstützungssystemen/Kunstherzen; Leberlebendspenden und Nierenlebendspenden)

  • Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen (Dialysen sowie Transplantationen von Nieren und Bauchspeicheldrüsen)

Gynäkologie

  • Mammachirurgie (Operationen der Brust)

  • Gynäkologische Operationen (Operationen an den inneren weiblichen Geschlechtsorganen)

Perinatalmedizin

  • Perinatalmedizin (Geburtshilfe/Neonatologie)

  • Versorgung sehr kleiner Frühgeborener

Orthopädie und Unfallchirurgie

  • Hüftgelenkversorgung (Operationen von hüftgelenknahen Femurfrakturen und Versorgung mit künstlichen Hüftgelenken)

  • Knieendoprothesenversorgung (Einsetzen oder Wechsel künstlicher Kniegelenke)

Pflege

  • Dekubitusprophylaxe (Vermeidung von Druckgeschwüren)

Derzeit maßgeblich für die Leistungserbringung im Krankenhaus sind die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS) und die Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan. QI) des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) entwickelt die entsprechenden Qualitätssicherungsverfahren und beteiligt sich an deren Durchführung und Auswertung.

Das UKSH übermittelt die erhobenen Daten an die Landesarbeitsgemeinschaft für einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung in Schleswig-Holstein (LAG-eQSH). IQTIG und LAG-eQSH werten die Ergebnisse aus und bewerten diese, bevor sie unter anderem in den gesetzlich geforderten strukturierten Qualitätsberichten des UKSH veröffentlicht werden.

Insbesondere am Prozess der Datenübermittlung, Datenplausibilisierung und Bewertung der Ergebnisse ist die Stabsstelle UEVA maßgeblich beteiligt und unterstützt hier die Kliniken.

Zur frühzeitigen internen Auseinandersetzung mit unseren Qualitätsdaten wird der QS-Monitor genutzt, über den für die jeweiligen Kliniken jederzeit die eigenen Ergebnisse aktuell einsehbar sind. Ergänzt wird dieses interne Monitoring durch die quartalsweise durch das IQTIG und die LAG-eQSH bereitgestellten Datenauswertungen.

Bei Fragen zum QS-Monitor wenden Sie sich gern an das Team der Stabsstelle.

Informationen zur Ergebnisqualität der Versorgung sehr kleiner Frühgeborener an den Perinatalzentren des UKSH finden Sie auf www.perinalzentren.org