Der Gesetzgeber legt fest, in welchen Leistungsbereichen bundesweit konkrete Angaben zur Qualität von Strukturen und Prozessen in den Krankenhäusern sowie auch zur Qualität jeder einzelnen Behandlung gemacht werden müssen. Hierbei werden strengste Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen beachtet, diegewährleisten, dass keine Rückschlüsse auf die Identität der Patienten und Patientinnen gezogen werden können.
Es werden derzeit Parameter der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität bundesweit für insgesamt 16 Hauptmodule erhoben und ausgewertet. Als Maximalversorger ist das UKSH in all diesen Leistungsbereichen aktiv:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt über Richtlinien fest, in welchen Bereichen in Deutschland Qualitätssicherungsdaten erhoben werden. Derzeit maßgeblich für die Leistungserbringung im Krankenhaus sind die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS) und die Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan. QI).
Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) entwickelt die entsprechenden Qualitätssicherungsverfahren und beteiligt sich an deren Durchführung und Auswertung.
Das UKSH übermittelt die Qualitätserhebungen je nach Verfahren zentral an das IQTIG oder zunächst dezentral an die Landesarbeitsgemeinschaft für einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung in Schleswig-Holstein (LAG-eQSH). IQTIG und LAG-eQSH werten die Ergebnisse aus und bewerten diese, bevor sie unter anderem in den gesetzlich geforderten strukturierten Qualitätsberichten des UKSH veröffentlicht werden.
Informationen zur Ergebnisqualität der Versorgung sehr kleiner Frühgeborener an den Perinatalzentren des UKSH finden Sie auf www.perinalzentren.org