Die Aufgaben, die wir als Betriebsrat wahrnehmen, üben wir ehrenamtlich neben unserer Tätigkeit in der UKSH Akademie aus. Auf unseren regelmäßigen Betriebsratssitzungen in Kiel und Lübeck befassen wir uns intensiv mit den Aufgaben, die sich schwerpunktmäßig aus dem Betriebsverfassungsgesetz ergeben. Mindestens einmal im Monat setzen wir uns mit der Geschäftsführung zusammen, um aktuelle Themen zu besprechen.
Unsere Aufgaben, Pflichten und Rechte
Unsere Aufgaben, Pflichten und Rechte leiten sich vor allem aus dem Betriebsverfassungsgesetz ab. Diese sind unter anderem:
Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden.
Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen.
Bei vielen Themen hat der Betriebsrat ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht, so dass der Arbeitgeber an der Zustimmung des Betriebsrats gebunden ist.
Der Betriebsrat ist vom Arbeitgeber vor Ausspruch einer jeden Kündigung anzuhören. Jede ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung des Arbeitgebers ist unwirksam.
Aufgaben des Betriebsrats
Zu den vielfältigen Aufgaben des Betriebsrats zählen unter anderem:
Interessenvertretung der Kolleginnen und Kollegen
Regelmäßige Betriebsratssitzungen
Vorbereitung und Durchführung von Betriebsversammlungen
Monatsgespräche mit der Geschäftsführung
Beratung und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung
Betriebliche Mitbestimmung bei Arbeitszeitregelungen, Leistungsüberwachung, Arbeits- und Gesundheitsschutz
Mitwirkung bei betrieblichen Vereinbarungen
Information der Kolleginnen und Kollegen
Teilnahme an Bewerbungsgesprächen: Neue Mitarbeiter/innen der Akademie
Mitarbeit in Projektgruppen