Akademie

Was wir tun

Die Aufgaben, die wir als Betriebsrat wahrnehmen, üben wir ehrenamtlich neben unserer Tätigkeit in der UKSH Akademie aus. Auf unseren regelmäßigen Betriebsratssitzungen in Kiel und Lübeck befassen wir uns intensiv mit den Aufgaben, die sich schwerpunktmäßig aus dem Betriebsverfassungsgesetz ergeben. Mindestens einmal im Monat setzen wir uns mit der Geschäftsführung zusammen, um aktuelle Themen zu besprechen.

Unsere Aufgaben, Pflichten und Rechte

Unsere Aufgaben, Pflichten und Rechte leiten sich vor allem aus dem Betriebsverfassungsgesetz ab. Diese sind unter anderem:

  • Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden.

  • Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen.

  • Bei vielen Themen hat der Betriebsrat ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht, so dass der Arbeitgeber an der Zustimmung des Betriebsrats gebunden ist.

  • Der Betriebsrat ist vom Arbeitgeber vor Ausspruch einer jeden Kündigung anzuhören. Jede ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung des Arbeitgebers ist unwirksam.

Aufgaben des Betriebsrats

Zu den vielfältigen Aufgaben des Betriebsrats zählen unter anderem:

  • Interessenvertretung der Kolleginnen und Kollegen

  • Regelmäßige Betriebsratssitzungen

  • Vorbereitung und Durchführung von Betriebsversammlungen

  • Monatsgespräche mit der Geschäftsführung

  • Beratung und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung

  • Betriebliche Mitbestimmung bei Arbeitszeitregelungen, Leistungsüberwachung, Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Mitwirkung bei betrieblichen Vereinbarungen

  • Information der Kolleginnen und Kollegen

  • Teilnahme an Bewerbungsgesprächen: Neue Mitarbeiter/innen der Akademie

  • Mitarbeit in Projektgruppen