Intensivpflege_und_Anästhesiepflege

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Die Weiterbildungen erfolgen auf der Grundlage der Landesverordnung über die Weiterbildung und Prüfung von Pflegefachkräften für Intensivpflege und für Anästhesiepflege vom 17.10.2013

Teile des theoretischen Unterrichts - fünf Module - werden als so genannter integrierter Teil in beiden Weiterbildungen gemeinsam durchlaufen, drei weitere Module widmen sich den jeweils spezialisierten Inhalten der Intensivpflege bzw. der Anästhesiepflege. Beide Fachrichtungen können auch parallel besucht werden, so dass nach erfolgreicher Absolvierung der Abschlussprüfungen beide Weiterbildungsbezeichnungen erworben werden.

Lehrveranstaltungen können auch als Online-Live-Meetings stattfinden. Für eine erfolgreiche Teilnahme benötigen Sie ein internetfähiges Endgerät, einen Kopfhörer (um Rückkopplungen des Mikrofons zu vermeiden) sowie eine (integrierte) Kamera und ein Mikrofon.

Für die Zeit Ihrer Weiterbildung bieten wir Ihnen einen kostenfreien Zugang auf die multimediale Fortbildungsplattform Thieme CNE® und Thieme eref® an.

Wir freuen uns, Ihnen dieses differenzierte Lernangebot machen zu können und laden Sie herzlich ein, sich auf den nachfolgenden Seiten zu informieren. Selbstverständlich stehen wir auch für individuelle Beratungsgespräche zur Verfügung.

Inhalte

1. Weiterbildungsabschluss Fachweiterbildung Intensivpflege

Die theoretische Weiterbildung für die Intensivpflege umfasst 568 Stunden Unterricht in Form von Präsenz- und Selbstlernphasen sowie E-Learning. Unter Einbeziehung des Selbststudiums umfasst die Weiterbildung einen  Workload von 740 Stunden.

Module

Alle Module können auch einzeln als Fortbildung gebucht werden.

Die berufspraktischen Anteile sind verzahnt mit den Modulen des theoretischen und praktischen Unterrichtes zu absolvieren. Sie umfassen auf das Weiterbildungsziel ausgerichtete Mitarbeit in folgenden Einsatzgebieten:

Insgesamt 800 Stunden Intensivpflege, davon

  • Internistische/ neurologische Intensivpflege für die Dauer von mindestens 400 Stunden,

  • Operative Intensivpflege für die Dauer von mindestens 400 Stunden

oder

800 Stunden interdisziplinäre Intensivpflege, davon mindestens 160 Stunden in einer weiteren Station oder Abteilung.

2. Fachweiterbildung Anästhesiepflege

Die theoretische Weiterbildung für die Anästhesiepflege umfasst 568 Stunden Unterricht in Form von Präsenz- und Selbstlernphasen sowie E-Learning. Unter Einbeziehung des Selbststudiums umfasst die Weiterbildung einen  Workload von 740 Stunden.

Module

Die berufspraktischen Anteile sind verzahnt mit den Modulen des theoretischen und praktischen Unterrichtes zu absolvieren und umfassen insgesamt 800 Stunden in einer Anästhesieabteilung mit verschiedenen Fachdisziplinen. Davon sind mindestens 160 Stunden in einer weiteren Station oder Abteilung zu absolvieren.

3. Fachweiterbildung für Intensivpflege und Anästhesie

Beide Bildungsmaßnahmen können kombiniert werden, so dass am Ende einer Weiterbildungszeit zwei Abschlüsse - für Intensivpflege und für Anästhesiepflege - erreicht werden.

Dieser Abschluss entspricht mit 760 Stunden den Weiterbildungen anderer Bundesländer und der DKG Richtlinie.

Abschlussprüfungen

Folgende Weiterbildungsabschlüsse können erreicht werden

  • Fachpflegerin für Intensivpflege/ Fachpfleger für Intensivpflege

  • Fachpflegerin für Anästhesiepflege/ Fachpfleger für Anästhesiepflege

  • Fachpflegerin für Intensivpflege und Anästhesie/ Fachpfleger für Intensivpflege und Anästhesie

Prüfungszulassung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer

  • die erforderlichen Module abgeschlossen,

  • die geforderten Leistungsnachweise erbracht,

  • die erlaubten Fehlzeiten nicht überschritten und

  • die erforderlichen berufspraktischen Einsätze absolviert hat.

Titel des Zertifikats und Zusatzzertifikate

Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer/ die Teilnehmerin auf der Grundlage der Landesverordnung über die Weiterbildung und Prüfung von Pflegefachkräften für Intensivpflege und für Anästhesiepflege vom 17.10.2013 die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

  • Fachpflegerin für Intensivpflege / Fachpfleger für Intensivpflege bzw.

  • Fachpflegerin für Anästhesiepflege / Fachpfleger für Anästhesiepflege