Leitung_einer_Pflegeeinheit

Inhalte + Informationen

Abschluss

Abschlussprüfungen

Der Kernkurs (Module G1 - G5, A6 - A8) endet mit schriftlichen Leistungsnachweisen.

Nach Abschluss des fakultativen Unterrichts (Module A9 - A12) erfolgt die staatliche Prüfung, die sich aus einem schriftlichen und mündlichen Teil zusammensetzt:

Der schriftliche Teil besteht aus einer Hausarbeit, die im Rahmen der Weiterbildung innerhalb von drei Monaten selbstständig zu verfassen ist.

Die mündliche Prüfung schließt die Weiterbildung ab und besteht aus einem Prüfungsgespräch.

Prüfungszulassung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer

  • die geforderten Leistungsnachweise erbracht hat

  • den Kernkurs erfolgreich abgeschlossen hat und 300 Stunden fakultativen Unterricht nachweisen kann

Nach bestandener Prüfung (800h) erhält der Teilnehmer/ die Teilnehmerin ein staatlich anerkanntes Zeugnis mit der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Leiterin einer Pflegeeinheit“  bzw. "Leiter einer Pflegeeinheit“.

Gesetzliche Grundlagen