Abschluss
Abschlussprüfungen
Der Kernkurs (Module G1 - G5, A6 - A8) endet mit schriftlichen Leistungsnachweisen.
Nach Abschluss des fakultativen Unterrichts (Module A9 - A12) erfolgt die staatliche Prüfung, die sich aus einem schriftlichen und mündlichen Teil zusammensetzt:
Der schriftliche Teil besteht aus einer Hausarbeit, die im Rahmen der Weiterbildung innerhalb von drei Monaten selbstständig zu verfassen ist.
Die mündliche Prüfung schließt die Weiterbildung ab und besteht aus einem Prüfungsgespräch.
Prüfungszulassung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
die geforderten Leistungsnachweise erbracht hat
den Kernkurs erfolgreich abgeschlossen hat und 300 Stunden fakultativen Unterricht nachweisen kann
Nach bestandener Prüfung (800h) erhält der Teilnehmer/ die Teilnehmerin ein staatlich anerkanntes Zeugnis mit der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Leiterin einer Pflegeeinheit“ bzw. "Leiter einer Pflegeeinheit“.