Ziele des Wahlfaches sind die „Entängstigung“ (Warum ist es bei Beachtung einiger weniger Grundregeln extrem unwahrscheinlich, dass mein ärztliches Handeln juristische Konsequenzen nach sich zieht?), die Vermittlung von Orientierungssicherheit (Was verlangt das Recht tatsächlich von mir als Ärztin/Arzt?) und die Sensibilisierung für das Problem der Defensivmedizin.
Aus folgenden Themenblöcken wählen wir gemeinsam Schwerpunkte:
Überblick: Relevante Rechtsgebiete und Verfahrensarten
Grundzüge des für Ärztinnen/Ärzte relevanten Teils des Medizinrechts
Umgang mit Behandlungsfehlern in der Arztpraxis (Fehlermanagement)
Verfahren bei der Schlichtungsstelle
Gerichtliches Verfahren
Defensivmedizin
Anhand realer Fälle (Schlichtungsstellen- und Gerichtsfällen) werden die o.g. Inhalte im interaktiven Seminarformat vermittelt. Teilnehmer*innen setzen sich gemeinsam mit den Dozierenden kritisch mit Berichten zu Schlichtungsstellen- und Gerichtsfällen auseinander und wenden im Wahlfach erworbene Grundkenntnisse zu den betreffenden Rechtsgebieten darauf an. Zwischen den Präsenzterminen erfolgt moderiert durch das Dozierendenteam die Vor- und Nachbereitung der Fälle in Einzel- und Kleingruppenarbeit. Das Wahlfach steht Studierenden aller klinischen Fachsemester offen und erstreckt sich über drei Freitagnachmittage während der Vorlesungszeit.