Begleitung in der letzten Lebensphase bis zu 3 Monate

Angehörige haben einen Rechtsanspruch darauf, in der letzten Lebensphase eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen für einen Zeitraum von drei Monaten weniger zu arbeiten oder auch ganz auszusetzen. Sie können so für ihre Angehörigen auf ihrem letzten Weg da sein, auch wenn sich die/der pflegebedürftige nahe Angehörige in einem Hospiz befindet.

Was hat es mit dem zinslosen Darlehen auf sich?

Für die Pflegezeit kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden, um den Lohnausfall abzufedern. Das Darlehen wird in monatlichen Raten ausgezahlt und später in Raten wieder zurückgezahlt.

Weitere Informationen

Nähere Informationen und einen Pflegezeit-Rechner finden Sie auf den Seiten des BMFSFJ:
Rechner: Wege zur Pflege (wege-zur-pflege.de)

Welche Nachweise sind nötig?

  • Antrag auf Begleitung
    Wenn Sie die Begleitung in der letzten Lebensphase beantragen möchten, füllen Sie bitte das Formular aus.

  • Ärztliches Attest
    Für die Freistellung benötigen wir zudem ein ärztliches Attest.

Senden Sie bitte beide Formulare nach Abstimmung mit Ihrer Führungskraft an den Bereich Arbeits- und Personalrecht.

Wo erhalte ich Unterstützung am UKSH?

Gerne unterstützt Sie das Team von Bereich Beruf und Familie:

Campus Kiel: 0431 500-11101/ -11105
Campus Lübeck: 0451  500-11102/ -11103

Die kostenfreie Hotline der Unfallkasse Nord bietet Tag und Nacht eine fachkundige Telefonberatung an.