Familienpflegezeit: Bis zu 24 Monate teilweise Freistellung,

wenn 6 Monate nicht ausreichen?

Welchen Anspruch habe ich?

Wenn nahe Angehörige länger pflegebedürftig sind, haben pflegende Angehörige einen Rechtsanspruch darauf, bis zu 24 Monate ihre Arbeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren, um ihre/n Angehörige/n in häuslicher Umgebung zu pflegen.

Was hat es mit dem zinslosen Darlehen auf sich?

Für die Pflegezeit kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden, um den Lohnausfall abzufedern. Das Darlehen wird in monatlichen Raten ausgezahlt und später in Raten wieder zurückgezahlt.

Weitere Informationen

Nähere Informationen und einen Pflegezeit-Rechner finden Sie auf den Seiten des BMFSFJ:
Rechner: Wege zur Pflege (wege-zur-pflege.de)

Welcher Antrag ist nötig?

  • Antrag Familienpflegezeit
    Wenn Sie die Familienpflegezeit bis zu 24 Monaten beantragen möchten, füllen Sie bitte das Formular aus.

  • Nachweis Pflegegrad
    Für die Freistellung benötigen wir zudem den Nachweis des Pflegegrades.

Senden Sie bitte beide Formulare nach Abstimmung mit Ihrer Führungskraft an den Bereich Arbeits- und Personalrecht.