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Gültiger Überweisungsschein notwendig
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Für Kinder und Jugendliche steht unsere kinderchirurgische Ambulanz tagsüber zur Verfügung. Die Ambulanz ist als Terminambulanz organisiert. Für gesetzlich Versicherte ist bei Erstvorstellung pro Quartal die Vorlage eines Überweisungsscheins notwendig. Für Notfälle steht die Kindernotaufnahme des UKSH rund um die Uhr zur Verfügung.