Zweitmeinungssprechstunde

Zweitmeinung in der Kinderchirurgie: Ihr Recht auf eine fundierte Entscheidung

Eine ärztliche Zweitmeinung kann Ihnen helfen, eine gut informierte Entscheidung für die optimale Behandlung Ihres Kindes zu treffen. Insbesondere bei komplexen kinderchirurgischen Eingriffen ist es verständlich, dass Eltern sicherstellen möchten, dass alle Möglichkeiten sorgfältig und unvoreingenommen geprüft wurden.

Rechtliche Grundlage: §27b SGB V –Anspruch auf Zweitmeinung

Gemäß §27b des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) haben gesetzlich versicherte Patienten das Recht, vor bestimmten planbaren Eingriffen eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Dieses Recht soll Ihnen die Möglichkeit geben, den Nutzen, die Risiken und die Alternativen eines vorgeschlagenen Eingriffs besser abzuwägen.

Für die Zweitmeinung gelten folgende Grundsätze:

  • Sie kann unabhängig und kostenfrei bei einem anderen qualifizierten Facharzt eingeholt werden.

  • Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, sofern der Eingriff in den Anwendungsbereich des §27b SGB V fällt.

  • Der behandelnde Arzt ist verpflichtet, Sie auf das Recht auf eine Zweitmeinung hinzuweisen und Ihnen relevante medizinische Unterlagen bereitzustellen.

Warum ist eine Zweitmeinung sinnvoll?

Gerade bei Kindern steht nicht nur die akute Behandlung im Vordergrund, sondern auch die langfristige Entwicklung. Eine Zweitmeinung durch ein spezialisiertes kinderchirurgisches Team kann:

  • zusätzliche Perspektiven und alternative Behandlungsmöglichkeiten aufzeigen,

  • dazu beitragen, potenzielle Risiken besser zu verstehen,

  • Ihre Entscheidungssicherheit stärken.

Wie funktioniert das Einholen einer Zweitmeinung?

  • Information durch die Ärztin oder den Arzt: Ihre behandelnde Ärztin / Arzt informiert Sie über die Möglichkeit einer Zweitmeinung.

  • Kontaktaufnahme mit einem Zweitmeinungsarzt / -Ärztin: Wenden Sie sich gerne an unser kinderchirurgisches Team

  • Unterlagen bereitstellen: Der ursprüngliche Arzt / Ärztin stellt Ihnen alle notwendigen Unterlagen (Befunde, Diagnosen, Untersuchungsergebnisse) zur Verfügung. Am Besten digital als pdf.

  • Beratungstermin: Im Gespräch mit dem Zweitmeinungsarzt oder der Zweitmeinungsärztin erhalten Sie eine umfassende Einschätzung des vorgeschlagenen Eingriffs und möglicher Alternativen. In unserer Kinderchirurgie bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Zweitmeinung selbstverständlich auch im Rahmen einer Videosprechstunde einzuholen.

    Diese Option erleichtert Ihnen den ersten Kontakt mit unseren Spezialisten erheblich, da Sie sich die oft lange Anfahrt sparen können. Auf Basis des Videogesprächs können wir eine erste Einschätzung geben und Ihnen alle wichtigen Informationen vermitteln. Sollten weitere Untersuchungen oder Gespräche notwendig sein, planen wir diese individuell mit Ihnen und bieten Ihnen Termine in unserer Vor-Ort-Sprechstunde an.

Wo finden Sie Unterstützung?

Falls Sie eine Zweitmeinung in Anspruch nehmen möchten, können Sie sich an unser Sekretariat wenden (info.kinderchirurgie.kiel@uksh.de). Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise gerne zur Seite. Auch Ihre Krankenkasse ist ein wichtiger Ansprechpartner, wenn es um Fragen zur Kostenübernahme oder Arztsuche geht.

Gemeinsam die beste Entscheidung für Ihr Kind treffen

Ihr Kind verdient die bestmögliche Behandlung. Nutzen Sie das Recht auf eine Zweitmeinung, um mit Zuversicht die richtige Wahl für die Gesundheit und Zukunft Ihres Kindes zu treffen.

Ihre Vorteile bei uns

  • Flexibilität: Wählen Sie zwischen Videosprechstunde und persönlicher Beratung vor Ort.

  • Transparenz: Sie erhalten eine klare Übersicht über die nächsten Schritte.

  • Expertise: Unsere spezialisierten Kinderchirurgen stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Wir freuen uns darauf, Ihnen und Ihrem Kind zu helfen