Hinweise helfen uns, Verstöße frühzeitig zu erkennen und eventuelle Schäden von unserm Unternehmen und unseren Mitarbeitenden abzuwenden.
Daher haben Sie jederzeit die Möglichkeit, dem CM potentielle oder nachweißliche Verstöße gegen Gesetzte und interne Regelungen zu melden, insbesondere solche, die den Schutzbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (§ 2 HinSchG) und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (§ 2 LkSG) betreffen.