Hinweise helfen uns, Verstöße frühzeitig zu erkennen und eventuelle Schäden von unserm Unternehmen und unseren Mitarbeitenden abzuwenden.
Daher haben Sie jederzeit die Möglichkeit, dem CM potentielle oder nachweißliche Verstöße gegen Gesetzte und interne Regelungen zu melden, insbesondere solche, die den Schutzbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (§ 2 HinSchG) und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (§ 2 LkSG) betreffen.
Anonyme Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber können über einen von der Plattform generierten Code mit dem Compliance-Management in Kontakt bleiben und erhalten in der Regel innerhalb weniger Tage eine Rückmeldung oder ggf. Rückfragen. Bitte bewahren Sie den Code hierfür gut auf.