Für Ihre stationäre Aufnahme benötigen wir eine Verordnung von Krankenhausbehandlung (Einweisung vom Gynäkologen) und Ihre Gesundheitskarte. Für die Behandlung im UKSH unterschreiben Sie einen Behandlungsvertrag. Des Weiteren werden Ihnen nachstehende Formulare ausgehändigt, deren Erhalt Sie uns bitte bestätigen. Besteht für Sie kein Versicherungsschutz bei einer gesetzliche Krankenkasse oder bei einer privaten Krankenversicherung und Sie möchten sich behandeln lassen, ist vor Beginn der Behandlung eine Vorauszahlung für 10 Tage zu entrichten.
Des Weiteren werden Ihnen nachstehende Formulare zur Unterschrift ausgehändigt:
Einwilligung Datenübermittlung DS-GVO UKSH
Einwilligung Datenübermittlung UKSH Aufklärung
Einwilligung Entlassmanagement Pat.Info
Einwilligung Entlassmanagement
Einwilligung Forschung UKSH Kiel
Für Ihre stationäre Aufnahme benötigen wir eine Verordnung von Krankenhausbehandlung (Einweisung vom Gynäkologen) und Ihre Gesundheitskarte. Für die Behandlung im UKSH unterschreiben Sie einen Behandlungsvertrag. Des Weiteren werden Ihnen nachstehende Formulare ausgehändigt, deren Erhalt Sie uns bitte bestätigen. Besteht für Sie kein Versicherungsschutz bei einer gesetzliche Krankenkasse oder bei einer privaten Krankenversicherung und Sie möchten sich behandeln lassen, ist vor Beginn der Behandlung eine Vorauszahlung für 10 Tage zu entrichten.
Des Weiteren werden Ihnen nachstehende Formulare zur Unterschrift ausgehändigt:
Einwilligung Datenübermittlung DS-GVO UKSH Einwilligung Datenübermittlung UKSH Aufklärung Einwilligung Entlassmanagement Pat.Info Einwilligung Entlassmanagement Einwilligung Forschung UKSH Kiel
Patienten aus EU-Staaten: Patienten aus einem EU-Staat müssen die Europäische Versicherungskarte vorlegen, um Anspruch auf alle Sachleistungen, die sich während des vorübergehenden Aufenthaltes in Deutschland als medizinisch notwendig erweisen, erhalten zu können.
Gesetzliche Zuzahlungsregelungen: Stationäre Zuzahlung bei vollstationärer Krankenhausbehandlung innerhalb eines Kalenderjahres für höchstens 28 Tage á 10,00€ pro Tag
Bitte bringen Sie folgendes mit
Einweisung vom Gynäkologen
Gesundheitskarte
Vorbefunde (MRT, CT, Röntgenaufnahmen)
Patienten, die zum Zweck der Behandlung nach Deutschland einreisen, müssen vor Beginn der Behandlung den Vordruck E 112 als Anspruchsnachweis vorlegen.