Häufige Fragen (FAQ)

Ich habe gehört, dass es zwei Kreißsäle bei Ihnen auf dem Gelände gibt. Was bedeutet das für mich?

In der Tat, seit September 2023 gibt es zwei Kreißsäle auf dem Gelände des UKSH Lübeck, den Kreißsaal im Eltern-Kind-Zentrum und den Marien-Kreißsaal. Diese besondere Situation ist durch die Schließung des Marien-Krankenhauses Lübeck entstanden. Beide Kreißsäle bieten Ihnen denselben medizinischen Versorgungsstandard und Sie werden von denselben Ärztinnen und Ärzten betreut. Die Hebammen arbeiten ähnlich wie das Personal auf einer Station in der Regel nur in einem Bereich, so dass Sie hier auf unterschiedliches Personal stoßen werden. Grundsätzlich sind Sie als Schwangere ohne wesentliche Risiken in beiden Kreißsälen gut aufgehoben. Sollte es allerdings bestimmte Risiken geben – und hierzu zählen vor allen Dingen kindliche Risiken wie eine Frühgeburt, eine fetale Wachstumsrestriktion oder ein schlecht eingestellter mütterlicher Diabetes mellitus –, so ist eine Geburt im Marien-Kreißsaal nicht möglich. Dies liegt daran, dass hier der Weg für die Kinderärztinnen und Kinderärzte etwas länger ist und die pädiatrischen Stationen direkt neben dem Kreißsaal im Eltern-Kind-Zentrum liegen. Sollten bei Ihnen Risiken vorliegen, so empfehlen wir dringend eine Anmeldung in unserer Schwangerenambulanz.

Muss ich mich in jedem Fall für eine Geburt bei Ihnen anmelden?

Sie müssen sich nicht grundsätzlich zur Geburt bei uns anmelden. Sollten Sie keine wesentlichen medizinischen Risiken haben, die Schwangerschaft bisher unauffällig verlaufen und es bei einer eventuell vorausgegangen Geburt nicht zu Komplikationen gekommen sein, so ist keine Anmeldung erforderlich. Sie können dann einfach bei Geburtsbeginn in einem der beiden Kreißsäle vorstellig werden. Sollten Sie dennoch den Wunsch haben, sich auch ohne das Vorliegen von Risiken bei uns vorzustellen, so können Sie etwa ab der 32. Schwangerschaftswoche einen Termin bei uns in der geburtshilflichen Ambulanz vereinbaren.

Die Kontaktdaten hierzu finden Sie hier.

In welchen Fällen sollte ich mich für eine Geburt bei Ihnen anmelden?

Sollten bei Ihnen im Laufe der Schwangerschaft Risiken festgestellt worden sein oder bereits im Vorfeld der Schwangerschaft bestanden haben, so ist eine Anmeldung zur Geburt im Bereich von etwa 32. – 34. Schwangerschaftswochen sinnvoll. Zu den möglichen Risiken zählen unter anderem eine fetale Wachstumsrestriktion, ein zu schweres Baby, ein schlecht eingestellter mütterlicher Diabetes mellitus, ein erhöhter Blutdruck, eine Lageanomalie des Kindes, Mehrlinge, kindliche Fehlbildungen, mütterliche Operationen vor allen Dingen im Bauchraum (auch der Z.n. Kaiserschnitt), kardiale und neurologische Erkrankungen sowie Störungen der Blutgerinnung. Auch Komplikationen bei vorausgegangen Geburten wie z.B. ein erhöhter Blutverlust nach der Geburt oder ein Dammriss Grad 3 oder 4 gehören zu den Gründen, die eine Anmeldung erfordern. In den meisten Fällen – jedoch nicht in allen – wird Ihre betreuende gynäkologische Praxis oder vorsorgende Hebamme Sie darauf aufmerksam machen, wenn eine Anmeldung sinnvoll sein sollte.

Die Kontaktdaten zur Anmeldung finden Sie hier.

Wohin muss ich kommen, wenn die Geburt begonnen hat oder ich Beschwerden habe?

Bitte stellen Sie sich entsprechend der oben aufgeführten Kriterien in einem der beiden Kreißsäle vor. Insbesondere bei einer drohenden Frühgeburt (also einer Geburt vor 37+0 Schwangerschaftswochen) sollte die Vorstellung unbedingt im Kreißsaal des Eltern-Kind-Zentrums erfolgen.

Wo kann ich parken, wenn ich zu einem Termin oder zur Geburt bei Ihnen komme?

Wir bieten denjenigen Frauen, die unmittelbar zur Entbindung kommen, ausgeschilderte Parkmöglichkeiten im Bereich der Kreißsäle an. Diese sogenannten „Storchenparkplätze“ sind für die Gebärenden reserviert und Sie erhalten ein Parkticket für diese Parkplätze in den Kreißsälen. Sollten Sie zu einem geplanten Vorstellungstermin zu uns kommen, so parken Sie am besten im zentralen Parkhaus des UKSH Lübeck an der Ratzeburger Allee.

Ich plane eine Wassergeburt. Was muss ich hierbei beachten?

Sollten Sie eine Wassergeburt wünschen, so müssen Sie uns zur Geburt negative Blutuntersuchungen auf Hepatitis B und HIV vorweisen, welche aus der aktuellen Schwangerschaft stammen. Wenn Sie dann im Kreißsaal den Wunsch zur Wassergeburt äußern, so überprüft das Personal, ob diese Option für Sie besteht. Es kann sein, dass Vorerkrankungen oder der Geburtsverlauf eine Wassergeburt für Sie nicht möglich machen. Eine vorherige Anmeldung zur Wassergeburt ist nicht erforderlich. Von der Wassergeburt zu unterscheiden ist die Nutzung einer Badewanne zur Entspannung und Schmerzreduktion zumeist in der Anfangsphase der Wehentätigkeit. Dieses Entspannungsbad wird von relativ vielen Gebärenden in Anspruch genommen und hat nur wenige geburtshilfliche Hindernisse wie die Wassergeburt.

Wen darf ich zur Geburt mitbringen?

Für die gesamte Dauer der Geburt bis zum Ende der Nachbeobachtungszeit im Kreißsaal (zwei Stunden nach Geburt des Kindes) dürfen Sie eine Person Ihres Vertrauens bei sich haben. Sobald Sie auf Station verlegt werden, so gelten die allgemeinen Besuchszeiten und -Regeln des UKSH Lübeck (s. dort).

Ich interessiere mich für ein Familienzimmer nach der Geburt. Wie kann ich eines bekommen?

Das Familienzimmer ist eine Möglichkeit, die ersten Tage nach der Geburt als kleine Familie zusammen zu verbringen. Ihr Partner wird dann mit Ihnen und dem Kind nach der Geburt zusammen aufgenommen. Auf Station erwartet Sie ein unabhängig von den Besuchszeiten gemeinsam nutzbares Zimmer mit täglich drei Mahlzeiten und einer gynäkologischen Visite. Da wir nie genau wissen, wie die Auslastung der Stationen an einem bestimmten Tag sein wird, können wir Ihnen keine Reservierung eines Familienzimmers anbieten. Sollten Sie sich für eines interessieren, sprechen Sie uns bitte bei der Aufnahme zur Geburt an. Wir werden dann versuchen, Ihnen ein Familienzimmer zu ermöglichen, können Ihnen dieses jedoch nicht garantieren. Den aktuellen Preis erfragen Sie bitte bei der Aufnahme.

Wie lange bleibe ich nach der Geburt in der Klinik?

Die reguläre Aufenthaltsdauer beträgt nach einer vaginalen Geburt ungefähr zwei und nach einem Kaiserschnitt etwa drei Nächte. Hier gibt es allerdings Spielraum, je nachdem wie Ihre Geburt verlaufen sein sollte und wie es Ihnen und Ihrem Kind geht.

Wann findet die U2 bei Ihnen statt?

Die U2, die zweite Untersuchung des Kindes nach der Geburt, wird ab 36-48 Stunden nach der Geburt direkt auf unseren geburtshilflichen Stationen durch die Kinderärztinnen und Kinderärzte durchgeführt. Sollten Sie die Klinik vor dieser Untersuchung verlassen wollen, so müssen Sie die U2 in Ihrer betreuenden kinderärztlichen Praxis durchführen lassen.