Die Laparoskopie wird normalerweise in einer Allgemeinnarkose (Vollnarkose) durchgeführt. Das Gas in der Bauchhöhle würde die Atmung erschweren; zudem ist oft die Dauer und Ausdehnung der operativen Eingriffe für eine örtliche Betäubung ungeeignet. Nur bei ausschließlich diagnostischen Laparoskopien und gelegentlich bei Sterilisationen kann der Eingriff auf Wunsch auch in örtlicher Betäubung und einem zusätzlichen Beruhigungsmittel erfolgen (lokoregionale Analgesie), ein Narkosearzt ist aber auch hier dabei, um bei Problemen dennoch eine Narkose einleiten zu können.
Postoperative Beschwerden
Die Erholung von dem operativen Eingriff hängt auch wesentlich von der Dauer der Operation ab. Je ausgedehnter ein Eingriff ist, desto länger wird auch die Erholungszeit sein. Auch wird die Exposition mit Narkosegasen entsprechend länger, was dann ebenfalls eine Rolle für die Erholungsphase spielt.
Typisch nach einer Bauchspiegelung sind nach einer Operation muskelkaterähnliche Beschwerden im Rücken oder Schulterbereich. Diese sind harmlos und auf eine Reizung des Zwerchfells (Muskel zwischen Bauchraum und Lungen) durch das CO2-Gas zurückzuführen. In der Regel verschwinden diese Symptome innerhalb der ersten drei postoperativen Tage. Im Gegensatz zur herkömmlichen Operation durch Bauchschnitt oder operativem Vorgehen durch die Scheide sind Sie innerhalb weniger Tage wieder in der Lage, sich schmerzfrei zu bewegen.
Legen Sie dennoch eine angemessene Schonfrist ein, da trotz fehlender sichtbarer äußerer Spuren erhebliche innere Verletzungen vorliegen können, die zunächst abheilen müssen.
Komplikationsmöglichkeiten
Wie bei jeder Operation können auch im Rahmen einer Laparoskopie Komplikationen auftreten. Komplikationen sind glücklicherweise selten und werden schnell erkannt um dann adäquat behandelt zu werden.
Auf dem OP Tisch werden wir Sie vorsichtig lagern. Arme, Beine und der Kopfbereich werden zusätzlich durch weiche Gelmatten geschützt. Insgesamt ist es wichtig, dass Sie bequem auf dem OP Tisch liegen. Trotzdem besteht bei der Lagerung in Narkose prinzipiell immer ein Restrisiko von Lagerungs- und Druckschäden.
Sollten Sie künstliche Gelenke (Knie, Hüfte, Wirbelsäule) oder auch Erkrankungen des Muskulären oder Knochensystems haben, bitten wir Sie, uns dies vor der Operation mitzuteilen. Damit kann eine optimale Lagerung gewährleistet werden.
Beim Eingang in die Bauchhöhle kann es zur Verletzung von Organen (Harnblase, Darm) oder Gefäßen kommen. Daher kann in sehr seltenen Fällen eine sofortige Eröffnung der Bauchhöhle (Laparotomie) erforderlich sein, um diese Schäden zu beheben. Bei starken Blutungen können Bluttransfusionen erforderlich werden.
Nach der Operation kann es zu Nachblutungen aus dem Operationsgebiet kommen, die zu einem zweiten Eingriff zwingen, um die Blutung zum Stillstand zu bringen.
Um das Blutungsrisiko größtmöglich zu reduzieren ist es wichtig,
dass Sie im Aufnahmegespräch den Arzt unseres Krankenhauses genauestens über die von Ihnen genommenen Tabletten und sonstige Medikamente informieren.
Auf keinen Fall Aspirin oder andere blutverdünnende Substanzen vor und auch bis 2 Wochen nach der Operation von Ihnen eingenommen werden.
Wundheilungsstörungen können besonders bei zuvor geschwächten oder sonst erkrankten Patientinnen auftreten. Durch die kleinen Schnitte sind diese aber meistens gut zu behandeln. Sie können selbst mithelfen, Wundheilungsstörungen wirksam vorzubeugen:
Sofern Sie rauchen, versuchen Sie das Rauchen zu reduzieren oder besser ganz aufzugeben.
Sofern Sie zuckerkrank sind und täglich Insulin benötigen versuchen Sie, Ihre Zuckerwerte bestmöglich einzustellen. Ihr Hausarzt wird Ihnen dabei gerne behilflich sein.
Obwohl die schnelle Erholung und Mobilisation nach einem laparoskopischen Eingriff die beste Vorbeugung gegen eine Thrombose oder gar Embolie ist, sind sie auch nach laparoskopischen Eingriffen beobachtet worden. Sollten Sie zur einer Risikogruppe gehören, werden wir mit Ihnen vorbeugende Maßnahmen im Rahmen des Eingriffes besprechen (z.B. Heparingabe perioperativ).
Besonderheiten
Obwohl wir mit Ihnen Art und Umfang der geplanten Operation vor dem Eingriff ausführlich besprechen und gemeinsam festlegen, welche Organe operiert und gegebenenfalls entfernt werden sollen, treten gelegentlich erst beim Eingriff, also beim direkten Blick in die Bauchhöhle überraschende Befunde auf, die im Rahmen der präoperativen Diagnostik (z.B. Ultraschall) nicht erkannt werden konnten. In einem solchen Fall brechen wir eher die Operation ab, um die neuen Tatbestände mit Ihnen zu besprechen, als möglicherweise gegen Ihren Willen weiter zu operieren (sofern Sie sich bei dem Aufklärungsgespräch nicht bereits zuvor anders entschieden haben).
Aus technischen Gründen kann es gelegentlich vorkommen, dass ein krankhafter Befund laparoskopisch nicht zu operieren ist oder im Vergleich zu einem Bauchschnitt einen unvertretbar hohen Zeitaufwand verlangt bzw. ein zu hohes Risiko für Sie als Patientin bedeutet. Sofern Sie dazu im Rahmen des Aufklärungsgespräches Ihre Einwilligung gegeben haben, würden wir in einem solchen Fall die Operation mit einem Bauchschnitt fortsetzen.
Sollte ein laparoskopisch entfernter Tumor verdächtig aussehen, kann sofort eine sog. Schnellschnitt-Histologie (Gefrierschnitt) eingeleitet werden, um die Gut- oder Bösartigkeit zu prüfen. Stellt sich heraus, dass es sich um einen bösartigen Tumor handelt, muss innerhalb von wenigen Tagen die vervollständigende ggf. radikale Tumoroperation angeschlossen werden.